Luftreinhaltung: Teilerfolg für Umwelthilfe vor Gericht​

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen die Regierung erzielt. Die muss nun ihr Luftreinhalteprogramm nachbessern.​

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Auspuff

(Bild: Pillau)

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Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, argumentierten die Richter in ihrer Begründung. Die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen seien teilweise fehlerhaft, weil etwa nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt worden seien, erklärte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle.

Damit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen weiteren Erfolg vor Gericht gegen die Bundesregierung erzielt. Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Regierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Im aktuellen Fall ging es um das 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hofft, dass es bald zu Gesprächen mit den Bundesministerien für Verkehr, Bauen und Umwelt kommt. Um kurzfristig den Ausstoß von Stickstoffoxid deutlich zu reduzieren, sei ein Tempolimit auf den Autobahnen nötig. Zum ersten Mal sei die Bundesregierung dazu verurteilt worden, "wirksame zusätzliche Maßnahmen für die Reduktion von fünf Luftschadstoffen zu beschließen und umzusetzen - und zwar schon für das Jahr 2025", argumentiert Resch. Die Klage der Organisation ist bereits aus dem Jahr 2020 anhängig und bezog sich damit auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens hat es die Bundesregierung angepasst. Aus Sicht der Umwelthilfe reicht das aber nicht aus. Das aktuelle Programm basiere auf Emissionsprognosen von 2021. Es seien Maßnahmen einbezogen worden, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden.

Das Gericht folgte der Argumentation der DUH in vielen Punkten. So sei der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 vom August 2023 nicht berücksichtigt worden, kritisierte der 11. Senat. "Dem Luftreinhalteprogramm kommt eine wichtige Steuerung zu", betonte Richterin Holle. Die Bemühungen dürften nicht eingestellt werden. Der Senat beanstandete mehrere Fehler bei der Prognose für das Programm. Unter anderem sei die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom September 2023 nicht berücksichtigt worden. Diese erlaube aber den Betrieb von Holzpelletheizungen, die zu einer stärkeren Luftverschmutzung mit Feinstaub führen. Außerdem sei beim Thema Kohleverstromung noch davon ausgegangen worden, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gehen würden. Bezüglich des Verkehrs liege ein Prognosefehler vor, weil nicht berücksichtigt wurde, dass die staatliche Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen gestoppt wurde.

(mfz)