Marken-Ă„rger ums Smartbook

Notebook-Hersteller Smartbook macht seine Markenrechte an dem Begriff geltend und hat eine Einstweilige VerfĂĽgung gegen den US-Konzern Qualcomm erwirkt. Gleichzeitig fordert das Unternehmen deutsche Medien auf, den Begriff kĂĽnftig nicht mehr zu verwenden.

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Der Begriff Smartbook ist jung. Darunter versteht man landläufig einen handlichen Mobilrechner, dessen Hard- und Software aus dem Mobilfunkbereich kommen. Auf Chip-Plattformen, die man sonst in Smartphones findet, laufen Betriebssysteme wie Nokias Maemo oder Google Android. Nokia bastelt angeblich an einem Netbook mit ARM-Prozessor; Asus hat Pläne für ein eigenes ARM-Gerät bereits wieder beerdigt. Noch gibt es von dieser Geräteklasse keine Produkte im Handel – aber schon Streit um den Begriff: Der US-Chiphersteller Qualcomm hat sich mit den als Smartbook etwa auf der Computex vorgestellten Kleinstrechnern mit hauseigener Snapdragon-Plattform wie befürchtet den Zorn der deutschen Smartbook AG zugezogen.

Der Kölner Notebook-Hersteller ist im Besitz deutscher Markenrechte an dem Begriff. "In Deutschland besitzt die Smartbook AG vier eingetragene deutsche Marken", erklärte Vorstand Dirk Pick, darunter drei für den Begriff "Smartbook" und eine Eintragung für "smartbook for smart people". Internationale Rechte hält das Unternehmen nicht. Am Kölner Landgericht erwirkte die Smartbook AG, die aus der insolventen Issam GmbH hervorgegangen war und hinter der der Distributor Wortmann steht, eine einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern Qualcomm und seine deutsche Tochtergesellschaft.

Die Verfügung vom 13. August untersagt dem US-Chiphersteller die Verwendung der Wortmarke "Smartbook" im "geschäftlichen Verkehr innerhalb von im Bereich der Bundesrepublik Deutschland technisch abrufbaren Internetangeboten" und "im Zusammenhang mit tragbaren Computern" zu nutzen, wie der Kölner Hersteller am heutigen Montag mitteilte. Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte gegenüber heise online den Erlass der Verfügung (Az: 31 O 482/09) und wies auf die Einschränkungen des Verbots hin. Das gelte nur für die Verwendung des Begriffs im Bezug auf tragbare PC-Geräte auf in Deutschland abrufbaren Internetseiten. Das Verbot gelte nicht, wenn auf diesen Seiten gleichzeitig auf die Markenrechte der Smartbook AG hingewiesen werde.

Qualcomm ist den Auflagen zunächst nachgekommen. Das Unternehmen habe Kenntnis von der rechtlichen Auseinandersetzung und werde der Einstweiligen Verfügung entsprechen, heißt es in einer dünnen Mitteilung des US-Konzerns, der nach eigenen Angaben eine Lösung suche und eine weitere Stellungnahme ankündigte. Zumindest die US-Website hellosmartbook.com, auf der der Chiphersteller für seine Smartbook-Plattform wirbt, ist aus deutschen Netzen offenbar weitgehend nicht mehr erreichbar. Allerdings soll Qualcomm auf meetsmartbooks.com bereits auf das Markenrecht der Kölner hinweisen.

Unterdessen will die Smartbook AG die Verwendung des Begriffs auch über den Rechtsstreit mit Qualcomm hinaus unterbinden. "Wir haben zum Schutz unseres durch die Qualcomm-Werbung gefährdeten Unternehmens und unserer Marken alle Anbieter, die über unsere Marken aus unserer Perspektive unrichtig berichtet haben, anschreiben und um ausgewogene Berichterstattung bitten lassen", erläutert Pick. Verschiedene deutsche Redaktionen erhielten in den vergangenen Tagen ein Schreiben von einer Kölner Kanzlei. In Namen der Smartbook AG fordern die Juristen die Journalisten auf, bei der Berichterstattung über Produkte, "die nicht von unserer Mandantin stammen", doch künftig bitte auf die Verwendung des Begriffs zu verzichten und bisher veröffentlichte Artikel zu "modifizieren" oder "aus Ihrem Internetangebot zu entfernen".

Einen ähnlichen Streit hatte es vor wenigen Monaten bereits um den Begriff Netbook gegeben. Die kanadische Firma Psion hatte unter Hinweis auf ihre Markenrechte verschiedene Webseitenbetreiber aufgefordert, die Verwendung des Begriffs zu unterlassen. Parallel dazu war Psion auch gegen Computerhersteller wie Dell und Intel vorgegangen. Nach einem kurzen Scharmützel (Klage und Gegenklage) mit Intel wurde der Streit beigelegt und die Markenregistrierung von Psion zurückgezogen. (vbr)