Microsoft bessert bei Einigung in privater Kartell-Klage nach

Microsoft kommt Apple entgegen: In Kalifornien müssen Schulen, die auf Grund einer außergerichtlichen Einigung in den Verfahren wegen überhöhter Windows-Preise Software erhalten, diese nicht aus Redmond beziehen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft kommt Apple entgegen: In Kalifornien müssen Schulen, die auf Grund einer außergerichtlichen Einigung in den Verfahren wegen überhöhter Windows-Preise Software erhalten, diese nicht aus Redmond beziehen.

Die juristische Tatsachenfeststellung von Richter Thomas Penfield Jackson im Kartellprozess gegen Microsoft hatte für den Konzern weitere juristische Folgen: Diverse Sammelklagen wurden in den USA eingereicht. Nach Ansicht der Kläger hatte Microsoft sein Monopol genutzt, um überhöhte Windows-Preise zu verlangen. Einige dieser Klagen wurden abgewiesen, andere resultierten in einer außergerichtlichen Einigung. Die Kläger erhielten als Ausgleich in diesen Fällen Gutscheine, mit denen sie Hard- und Software einkaufen konnten. Ein Teil der nicht eingelösten Gutscheine werden Schulen im jeweiligen US-Bundesstaat zur Verfügung gestellt.

Solch eine Einigung gab es Anfang dieses Jahres auch in Kalifornien. Diese stieß jedoch auf heftige Kritik, vor allem bei Apple: Die Hälfte der an Schulen gehenden Software sollte aus dem Hause Microsoft kommen. Apple, schon immer besonders stark im Ausbildungsmarkt in den USA, befürchtete, die Redmonder könnten die Verfahren wegen Ausnutzung einer Monopolstellung noch dazu nutzen, diese Position auszubauen und die Konkurrenz auf dem Softwaremarkt für Schulen abzuhängen. Einem möglichen Einspruch Apples gegen die außergerichtliche Einigung vor einem kalifornischen Gericht kommt Microsoft nun zuvor: Die an die Schulen ausgegebenen Gutscheine berechtigen in jedem Fall dazu, Hard- oder Software von einem beliebigen Hersteller zu beziehen. (jk)