Microsoft bringt Einigung bei Wettbewerbsklage unter Dach und Fach
In North Carolina ist die Einigung zwischen den Klägern und Microsoft im Verfahren wegen angeblich überhöhter Windows-Preise vom Gericht abgesegnet worden.
In North Carolina ist nun die Einigung zwischen den Klägern und Microsoft im Verfahren wegen angeblich überhöhter Windows-Preise unter Dach und Fach. Bereits vor einigen Tagen wurde die Vereinbarung geschlossen, nun gaben die Anwälte bekannt, dass Vereinbarung zwischen den streitenden Parteien vom Gericht abgesegnet wurde.
Nachdem Richter Thomas Penfield Jackson im Anti-Trust-Verfahren des US-Justizministeriums gegen Microsoft festgestellt hatte, dass der Software-Konzern in diversen Punkten gegen die Anti-Trust-Gesetze verstoßen hatte, waren zahlreiche Sammelklagen von Microsoft-Kunden erhoben worden. Der Konzern soll unter Ausnutzung seiner Monopolstellung überhöhte Preise für Windows verlangt haben.
In North Carolina gibt Microsoft wie in den Einigungen in anderen Bundesstaaten zu vergleichbaren Sammelklagen Gutscheine an die Teilnehmer der Sammelklage aus. Mit ihnen können sie Software und Hardware von beliebigen Herstellern kaufen. Würden alle diese Gutscheine in Anspruch genommen, müsste Microsoft für die Einigung in North Carolina 89 Millionen US-Dollar zahlen. Die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen Gutscheine und dem potenziellen Gesamtbetrag kommt Schulen in North Carolina zu Gute. Sie können damit ebenfalls Software und Hardware, aber auch Entwicklungsdienste einkaufen.
Das bislang größte, mit vergleichbaren Anschuldigungen geführte Verfahren gegen Microsoft wurde Mitte Juli endgültig beendet: Microsoft zahlt in Kalifornien rund 1,1 Milliarden US-Dollar, um das Verfahren beizulegen. Im Unterschied zur immer weiter voranschreitenden Beilegung der diversen Sammelklagen kommt Microsoft mit anderen Kartellverfahren trotz anfänglicher Erfolge nicht so recht vom Fleck: Das US-Anti-Trust-Verfahren ist immer noch nicht endgültig überstanden, und die EU-Wettbewerbshüter eröffnen unter Umständen sogar eine neue Front in ihren Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern. (jk)