Microsoft muss sich strengerer Kartellüberwachung stellen
Das Bundeskartellamt darf Microsoft künftig genauer überprüfen – besonders wenn der Digital Markets Act (DMA) nicht greift.
Die Microsoft Corporation muss sich künftig einer intensiveren Aufsicht durch das Bundeskartellamt stellen. Das Unternehmen fällt gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB). Das Bundeskartellamt kann darüber Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten, teilt die Bundesbehörde am Montag mit.
Die Entscheidung gelte für das gesamte Unternehmen, nicht nur für einzelne Dienstleistungen oder Produkte, heißt es in der Mitteilung. Innerhalb der EU ist Microsoft bereits als sogenannter Gatekeeper definiert und muss sich an die Richtlinien des Digital Markets Acts (DMA) halten. Diese gelte derzeit allerdings lediglich für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Durch die Feststellung des Bundeskartellamtes habe dies nun zusätzliche Handlungsmöglichkeiten: "Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift", so Mundt.
Entwicklungen müssen sich an Microsoft orientieren
Das Unternehmen beherrsche nicht nur mit dem Betriebssystem Windows den Markt, sondern habe auch bei Server-Betriebssystemen und Produktionssoftware wie den Office-Produkten eine starke Machtstellung. Auch in Bezug auf die Cloud nehme das Unternehmen mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine führende Rolle ein. Weiter vergrößerten auch Zukäufe und Eigenentwicklungen das Angebot. Das Unternehmen profitiere durch die Einbindung von Drittangeboten von seinem offenen System. "Es behält aufgrund der sortimentsartigen Bündelung komplementärer Angebote aber einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind", argumentiert das Bundeskartellamt. "Hinzu kommt die übergreifende technische Verzahnung der Produkte aus dem Microsoft-Ökosystem."
Die Produkte Microsofts bildeten in Wirtschaft, Verwaltung und bei Privatpersonen den Standard und gehörten zu wesentlichen Teilen der IT-Infrastruktur von Unternehmen. Entsprechend seien Software-Entwicklerinnen und -Entwickler darauf angewiesen, dass ihre Entwicklungen mit Microsoft-Produkten kompatibel seien und müssten sich an den Rahmenbedingungen des Unternehmens orientieren. "Dabei nimmt Microsoft vielfach eine Doppelrolle ein, da das Unternehmen nicht nur den Rahmen für Drittentwickler setzt, sondern zugleich als deren Wettbewerber auftritt", erläutert das Bundeskartellamt.
Bereits weitere Unternehmen festgelegt
Die Entscheidung ist für fünf Jahre gültig. Das Bundeskartellamt hat bisher noch nicht entschieden, mögliche Verfahren gegen Microsoft einzuleiten. Seit Anfang 2021 kann das Bundeskartellamt frühzeitig und effektiver gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne vorgehen. Zu den Firmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung gehören bereits Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon. Auch Apple sollte zu den Konzernen gehören. Darüber liegt jedoch noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof.
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(are)