NRW-Justizminister will Zugriff auf Daten der Internet-Nutzer

Die Zahl rechtsextremer Webseiten hat sich seit 1999 verdreifacht. Nordrhein-Westfalens Justizminister verlangt deshalb mehr Zugriffsmöglichkeiten auf Teilnehmerdaten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 351 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Dambeck

Angesichts der rasanten Zunahme rechtsextremer deutschsprachiger Webseiten forderte Nordrhein-Westfalens Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) bessere Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden auf Teilnehmerdaten. Der baden-württembergische Verfassungschutz zählte zuletzt rund 1.000 Internet-Seiten mit rassistischen oder rechtsradikalen Inhalten, 700 mehr als im Jahr 1999; vor kurzem erst hatte der baden-württembergische Landespolizeichef Erwin Hetger eine stärkere Überwachung des Internet-Verkehrs gefordert und war damit auf Kritik gestoßen. Am morgigen Donnerstag nun diskutieren mehr als 70 Experten im Düsseldorfer Justizministerium über das Thema "Rechtsextremismus im Internet".

Minister Dieckmann begrüßte ausdrücklich den Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) und die geplante Neuregelung in der Strafprozessordnung, die am 5. September im Bundeskabinett auf die Tagesordnung kommt. Erweiterte Möglichkeiten der Fahnder in begründeten Verdachtsfällen seien nicht allein ein Eingriff in Freiheit und Privatsphäre, sondern "gerade auch zu deren Schutz".

Vertreter von Telekommunikationsfirmen, Internet-Providern und anderen betroffenen Firmen hatten den Entwurf zur TKÜV als unverhältnismäßig kritisiert; selbst unter Politikern stößt der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums inzwischen auf Widerstand. Die TKÜV soll die technische und organisatorische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen regeln, zu denen unter anderem § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) jeden Betreiber einer Telekommunikationsanlage verpflichtet. Neben dem TKG regeln auch das "Geheimdienstgesetz" G 10 sowie §100 der Strafprozessordnung die Abhörverpflichtung, die nun in der TKÜV verbindlich umgesetzt werden soll. (hod)