NSA räumt erneut Fehler bei der Vorratsdatenspeicherung ein
Nach "technischen Irregularitäten" hat die NSA laut einem Geheimbericht auch eine "Anomalität" bei der Abfrage von Providerdaten festgestellt.
Die NSA hat nach eigenen Angaben zumindest zwischen dem 3. und dem 12. Oktober 2018 widerrechtlich Verbindungs- und Standortdaten von einem nicht genannten US-Telekommunikationsanbieter bezogen. Der Geheimdienst spricht von einer "Anomalität", die bei der Untersuchung des gelieferten Datenmaterials festgestellt worden sei. Dies geht aus einer Meldung des Geheimdienstes an das übergeordnete US-Verteidigungsministerium von Anfang Februar hervor, die zunächst als geheim eingestuft war. Die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hat den Bericht auf eine Anfrage nach dem Freedom of Information Act erhalten und nun veröffentlicht.
Metadaten von Providern
Laut dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) darf die NSA Metadaten von Providern in den USA abfragen, auf Vorrat speichern und auswerten. In den bezogenen Datenbeständen können die Agenten mit Richtergenehmigung auch nach Inhalten von US-Bürgern suchen, wenn diese mit Zielpersonen im Ausland in Kontakt standen. Von dieser Befugnis machte der Geheimdienst im vergangenen Jahr deutlich mehr Gebrauch. Insgesamt sammelte er 2018 auf Basis der gesetzlichen Kompetenzen 434 Millionen Verkehrsdaten ein. Das vormalige, noch weitergehende Programm der Behörde zur Vorratsdatenspeicherung hatte Edward Snowden 2013 enthüllt.
Mitte 2018 musste die NSA einräumen, dass es auch bei der gesetzlich etwas eingehegten Variante zu "technischen Irregularitäten" gekommen war. Es seien Informationen – vermutlich über US-Bürger – an die Behörde gelangt, die sie nicht hätte besitzen dürfen. In dem nun beschriebenen Fall vom Oktober bat der Geheimdienst den betroffenen Anbieter, die Abweichungen zu untersuchen, und stoppte den Datenfluss. Der Provider habe den Fehler später bestätigt und beseitigt, was man überprüft habe.
BĂĽrgerrechte betroffen?
Auswirkungen auf die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen hatte das erneute Vorkommnis dem Bericht zufolge nicht. Das Ausmaß der Folgen für die Bürgerrechte und den Datenschutz wird laut Behördenangaben noch untersucht. Da eine schnelle Reaktion erfolgte, dürften diese nach bisheriger offizieller Lesart "begrenzt" gewesen sein. Einen zweiten, ähnlich gelagerten Fall mit "unkorrekt" erhaltenen Daten beschreibt die NSA für den 16. Februar 2018. Aus dem Papier geht nicht hervor, ob damit der zuvor bereits publik gewordene Fehler gemeint ist, in dessen Folge die Behörde ihren gesamten offiziellen Bestand an Metadaten löschte und das zugehörige System unter strengerer Kontrolle nach und nach wieder auffüllte.
Die US-Regierung arbeitet momentan an einer Reform des NSA-Überwachungsprogramms. Noch ist unklar, ob es aufgrund der wiederholten Abweichungen eingestellt oder neu aufgezogen werden soll. Der Geheimdienst soll die Vorratsdatenspeicherung zeitweise kaum genutzt haben, um rechtliche Probleme zu vermeiden. US-Bürgerrechtler fordern den Kongress seit Langem auf, die Überwachungsregeln nicht weiter zu verlängern. (vbr)