NetzDG: Bußgeldverfahren gegen Twitter

Twitter unterliegt dem NetzDG und muss deshalb Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nachgehen. Das tut das Unternehmen anscheinend nicht ausreichend.

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(Bild: Ascannio/Shutterstock.com)

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen Twitter eingeleitet. Für das BfJ liegen "hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor", heißt es in einer Mitteilung. Es geht um den Umgang mit Beschwerden über volksverhetzende, beleidigende oder bedrohende Äußerungen, hier könne es sich um "systemisches Versagen" handeln. Twitter droht nun eine Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro.

Twitter ist nach dem NetzDG verpflichtet, "ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten", schreibt das BfJ. Das heißt, das Unternehmen muss einen gemeldeten Inhalt schnell registrieren, prüfen, ob dieser rechtswidrig im Sinne des NetzDG ist, und ihn eventuell löschen oder den Zugang dazu sperren. Das muss innerhalb von sieben Tagen geschehen oder innerhalb von 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist.

Konkret wurden Twitter Tweets angezeigt, die innerhalb von vier Monaten veröffentlicht wurden. "Alle Inhalte enthalten ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte, ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten", schreibt das BfJ. Sie erfüllten den Tatbestand der Beleidigung. Wenn ein Anbieter vereinzelt gegen die Löschpflichten des NetzDG verstößt, wird nicht unbedingt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei Twitter scheint das aber anders gelagert zu sein.

Das BfJ hat Twitter Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf eines systemischen Versagens des Beschwerdemanagements eine Stellungnahme abzugeben. Sollte das BfJ daraufhin feststellen, dass der Vorwurf des rechtswidrigen Verhaltens weiterhin berechtigt ist, will es beim Amtsgericht Bonn ein Vorabentscheidungsverfahren beantragen und dabei Twitters Stellungnahme vorlegen. Fass das Gericht feststellt, dass die Inhalte rechtswidrig sind, kann das BfJ gegen Twitter eine Geldbuße festsetzen.

(anw)