Neuer Grenzwert für Cannabis-Wirkstoff am Steuer tritt wohl im Sommer in Kraft
Über den kommenden Grenzwert für Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer soll nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums am 5. Juli im Bundesrat beraten werden.

Verkehrskontrolle
(Bild: Polizei Bayern)
- dpa
Über den angekündigten Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer wird der Bundesrat voraussichtlich am 5. Juli beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Das vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. In Kraft trete es nach der Verkündung, sagte der Sprecher. Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit. Dies sei ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.
Strengere Richtlinie bis zum Inkrafttreten
Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Sanktionen drohen. Bezogen ist er auf den berauschenden Wirkstoff THC. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln.
Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die bisherige striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von einem Nanogramm Sanktionen drohen.
(fpi)