Peoplesofts Giftpille verärgert Aktionäre

Das Unternehmenssoftwarehaus Peoplesoft soll sich für seine Schutzvorkehrungen gegen das feindliche Übernahmeangebot durch Oracle vor Gericht verantworten.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Das Unternehmenssoftwarehaus Peoplesoft soll sich für seine Schutzvorkehrungen gegen das feindliche Übernahmeangebot durch Oracle vor Gericht verantworten. So wollen es acht Aktionäre, die den weltweit zweitgrößten Produzenten von ERP-Software (fürs Enterprise Ressource Planning) wegen seiner Zusagen an Kunden verklagt haben. Ihrer Auffassung nach hat der Unternehmensvorstand mit seiner Einflussnahme gegen seine Treuhandspflicht gegenüber Anteilseignern verstoßen.

Peoplesoft hatte schon vorsorglich Maßnahmen ergriffen, um sich gegen ein feindliches Übernahmeangebot durch Oracle zu schützen, im Zuge einer emotionell überkochenden Schlacht um die Aktionärs-Präferenzen aber weitere so genannte Giftpillen zurechtgemixt. Etwa versprach das Unternehmen Käufern, die sich nach der Oracle-Offerte für Peoplesoft-Produkte entschieden, eine drastische Preisrückerstattung, sollte der Hersteller binnen absehbarer Zeit von Oracle übernommen werden -- eine Großzügigkeit, die der bedrohten Softwareschmiede nicht weh tut, im Erfolgsfalle aber große Löcher in Oracles Taschen reißen könnte. Proforma erscheint das Angebot nachvollziehbar, hatte doch Oracle-Chef Larry Ellison in ersten Äußerungen durchklingen lassen, er wolle nach einer erfolgten Übernahme die Vermarktung der Peoplesoft-Lösungen einstellen. Nach Ellisons verbalem Rückzug von dieser Position bleibt aber kaum mehr als das Schutzbedürfnis des Peoplesoft-Managements zur Begründung des Rabattversprechens über.

Die Anlegerklage könnte sich als Oracles letzter Retter beim Übernahmeversuch erweisen, da auch nach mehrmaligen Angebotsverlängerungen bislang erst für weniger als zehn Prozent der Peoplesoft-Aktien eine Verkaufszusage vorliegt. Mehr konnten die Oracle-Strategen auch kaum erwarten, bieten sie umstiegswilligen Anteilseignern doch nach aktuellem Börsenstand gerade einmal 60 Prozent des Peoplesoft-Kurswerts. Seit Längerem gibt Oracle die Parole aus, im Misserfolgsfalle wolle man nächstes Jahr erneut eine Entscheidung im Gespräch mit dann hoffentlich Oracle-freundlicheren Vertretern im Peoplesoft-Vorstand anstrengen. Die Chancen für dieses Unterfangen dürften an denselben Akteuren hängen, die jetzt vor Gericht gegen die Übernahmehürden angehen. Wenn das Verfahren scheitern sollte, wird sich Peoplesoft auch mit neu besetztem Vorstand kaum konzilianter geben. Indes muss sich der Datenbankproduzent selbst einer Klage erwehren, weil ihm der unfreiwillige Übernahmekandidat unlauteren Wettbewerb und Geschäftsschädigung vorwirft. (hps)