RealNetworks wetteifert um Online-Musik

RealNetworks will mit einem eigenen Online-Musik-Dienst besonders Apples Music Shop den Erfolg streitig machen.

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Von
  • Oliver Lau

Der Erfolg von Apples Music Shop regt offenbar die Gemüter auch bei anderen Firmen an: RealNetworks springt auf den immer schneller fahrenden Zug der Online-Musik-Anbieter auf und will künftig über das Internet einzelne Titel für 79 US-Cent an die Kunden bringen, wie das Wall Street Journal berichtet.

War Apples Musik-Shop bislang nur für Mac-Nutzer und Inhaber einer US-amerikanischen Kreditkarte zugänglich, strebt RealNetworks jetzt auf den weltweiten Markt. Es gelte die Aufmerksamkeit auf RealNetworks zu lenken und einen Dienst für Windows-Nutzer herauszubringen, bevor Apple dies realisiere, meint der stellvertretende Marketing-Chef von RealNetworks Dan Sheeran. Eine solide Basis dafür dürfte RealNetworks durch die Übernahme des Musikdienstes Listen.com im vergangenen April bereits geschaffen haben. Das Joint Venture MusicNet, eine Kooperation mit den Musik-Labels AOL Time Warner, Bertelsmann und EMI, in das RealNetworks im vergangenen Jahr noch rund 1,25 Millionen US-Dollar investiert hatte, wolle man jedenfalls nicht weiter fördern. Die MusicNet zugrunde liegende Technik werde man zwar für den AOL-Musikdienst weiter betreiben, aber gleichzeitig um neue Kunden für den eigenen Service wetteifern.

Der Konkurrenzdruck auf dem Online-Musik-Markt wird zunehmend größer. Der Spezialist für digitale Medien Roxio gab diesen Monat bekannt, den US-Online-Musikdienst Pressplay gekauft zu haben und damit die gescheiterte Tauschbörse Napster legal wiederbeleben zu wollen. Andere Anbieter wie der russische Dienst AllOfMP3 oder die beiden spanischen Unternehmen Puretunes.com und Weblisten.com bewegen sich zwar auf auf einem schmalen Grat zwischen Recht und Unrecht, finden aber dank günstiger Preise zurzeit viele Anhänger.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (ola)