Recht auf schnelles Internet: Ausschüsse im Bundesrat fordern 30 Mbit/s
Zwei Ausschüsse der Länderkammer wollen den Vorschlag der Bundesregierung für die Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet nicht einfach durchwinken.
Zahlreiche Bundesländer fordern im Bundesrat für das Recht auf schnelles Internet eine deutlich höhere Mindestbandbreite als bisher vorgesehen. Im Verkehrsausschuss hat sich eine Mehrheit für einen Download von mindestens 30,8 Mbit/s ausgesprochen. Das ist das Dreifache der von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen 10 Mbit/s. Auch der Ausschuss für Verbraucherschutz hält 30 Mbit/s für angemessen.
Der Bundesrat soll am 10. Juni über den Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur entscheiden. Diese Verordnung soll die Einzelheiten des mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (ZKG) im vergangenen Jahr verabschiedeten Rechts auf schnelles Internet regeln. Menschen in unterversorgten Regionen haben auf Grundlage dieses Gesetzes einen Rechtsanspruch auf einen angemessen schnellen Internetanschluss. Internet wird zum Universaldienst wie das Telefon.
Sind 10 Mbit/s angemessen?
Darüber, was angemessen ist, wird noch gestritten. Die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem Entwurf zunächst eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,3 Mbit/s im Upload vor. Beim Upload hat der Bundestag inzwischen noch etwas draufgelegt, sodass es nun 1,7 Mbit/s sein sollen. Verbraucherschützer und andere Kritiker – wie zuletzt der bayerische Minister für Finanzen und Heimat Albert Füracker (CSU) – halten das für zu wenig und nicht zeitgemäß.
Im Bundesrat sehen das einige Länder ähnlich. Die von Bundesregierung und Bundesnetzagentur geplanten Vorgaben seien "unterambitioniert und nicht zeitgerecht", zitiert die dpa aus einem Papier des Verkehrsausschusses: "Eine angemessene Versorgung aller Menschen in Deutschland mit Telekommunikationsdiensten ist unverzichtbar geworden." Der Ausschuss will demnach neben der deutlich höheren Downloadrate auch den Upload signifikant auf 5,2 Mbit/s aufbohren.
Ausschüsse fordern mehr
Der Vorstoß im Verkehrsausschuss mit den neuen Zahlen kommt offenbar aus Niedersachsen. Sieben weitere Bundesländer unterstützen den Antrag, berichtet die Tageszeitung Welt. Demnach haben sich vier Länder enthalten und fünf dagegen ausgesprochen.
Auch im beratenden Ausschuss für Verbraucherschutz ist eine Mehrheit für eine deutliche Erhöhung. "Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", zitiert die Welt aus der Begründung des Ausschusses.
Unter diesen Voraussetzungen dürfte es schwer werden, den Entwurf der Bundesnetzagentur am 10. Juni durch die Länderkammer zu bringen. Allerdings ist die Meinung der Ausschüsse nicht immer maßgeblich für das Abstimmungsergebnis – im Bundesrat sind die Haltungen der Fachausschüsse und des Plenums häufig unterschiedlich.
Netzbetreiber sehen den neuen Rechtsanspruch kritisch und warnen davor, Baufirmen mit der Verlegung von Leitungen zu entlegenen Häusern zu beauftragen. Schließlich würde dadurch die ohnehin knappe Baukapazität an anderer Stelle fehlen - und zwar dort, wo die Bagger viel mehr Haushalten zu besserem Internet verhelfen könnten.
Als Reaktion auf die Forderungen der beiden Bundesratsausschüsse machte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) am Freitag deutlich, dass er die von den Gremien empfohlene Anhebung für überzogen hält. "Sollten sich die Bundesländer mit ihren Forderungen durchsetzen, wäre das das Aus für die Glasfaserziele der Bundesregierung", sagte Sven Knapp vom Breko. Die Länder versuchten nun, eigene Versäumnisse auf die Branche abzuwälzen.
Die Bundesnetzagentur rechnet nach ihrem Vorschlag mit bis zu 330.000 Anspruchsberechtigten. Bei 30 Mbit/s hätten deutlich mehr Haushalte Anspruch auf den Universaldienst. Knapp ein Zehntel der deutschen Haushalte hat keinen Zugang Internet mit mindestens 30 Mbit/s, rechnet die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihren Breitbandatlas vor. Das wären dann rund 4 Millionen Haushalte, die einen Anspruch auf schnelles Internet geltend machen könnten.
(vbr)