Sasser-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe auf Bewährung

Zusätzlich plädierte der Staatsanwalt dafür, dass der 19 Jahre alte Angeklagte aus dem niedersächsischen Waffensen 200 Sozialstunden leistet. Die Verteidigung plädierte für ein Jahr auf Bewährung.

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  • dpa

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Entwickler und Verbreiter der Internetwürmer Sasser und Netsky eine zweijährige Jugendstrafe verbüßen. "Der Staatsanwalt ist von einer Schwere der Schuld ausgegangen wegen der immensen Schadensfolgen", sagte die Sprecherin des Landgerichts Verden, Katharina Krützfeldt, heute am Rande des nicht öffentlichen Prozesses. Die Strafe soll laut Antrag zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden.

Zusätzlich plädierte Staatsanwalt Lutz Gaebel, dass der 19 Jahre alte Angeklagte aus dem niedersächsischen Waffensen 200 Sozialstunden leistet. Die Verteidigung folgte dem Antrag auf gemeinnützige Arbeit und Gefängnisstrafe, allerdings mit höchstens einem Jahr auf Bewährung, sagte Krützfeldt.

Dem mutmaßlichen Wurm-Entwickler wird vorgeworfen, mit der Verbreitung der Computerschädlinge im Internet im Frühjahr 2004 weltweit tausende Computer zum Absturz gebracht zu haben. Experten schätzen den entstandenen Schaden auf mehrere Millionen Euro. Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Silke Streichsbier, sagte: "Die Schwere der Schuld liegt hier vor, weil der Angeklagte seine Fähigkeiten falsch eingesetzt hat. Er ist auf dem Gebiet der Programmierung durchaus begabt, hat sich aber fehlleiten lassen." Der Hobby-Programmierer habe erst mit dem Verbreiten der Würmer aufgehört, "als das Landeskriminalamt kam".

Streichsbier begründet den Antrag auf Bewährung mit der "sehr guten Entwicklung", die der 19-Jährige in der Vergangenheit genommen habe. "Würde man ihn einsperren, würde das alles wieder zunichte gemacht. Er hat eine Arbeit und eine Freundin -- alles, was man braucht, um ein vernünftiges Leben aufzubauen", erläuterte sie.

Am letzten Verhandlungstag wurde erstmals auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gehört. Auch diese habe den Richtern empfohlen, eine Jugendstrafe zu verhängen, sagte Streichsbier.

Da es im Jugendstrafrecht mehr um Erziehung und nicht so sehr um Bestrafung geht, sind erzieherische Maßnahmen, die das Gericht verhängt, nicht anfechtbar, sagte Streichsbier. Anders sieht es aus, wenn eine Jugendstrafe verhängt wird. Dann hat der Betroffene das Recht, binnen einer Woche nach Urteilsverkündung Revision einzulegen. "Wir erwarten aber nicht, dass die Verteidigung bei einem Schuldspruch Revision einlegt", fügte Streichsbier hinzu. Schließlich habe der junge Mann die Taten gestanden und auch Reue gezeigt.

Der Beschuldigte sitzt laut Anklageschrift wegen Datenveränderung in acht Fällen, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe auf der Anklagebank. Da er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht ohne Öffentlichkeit statt.

Siehe dazu auch den Kommentar auf heise Security:

Zum Wurm Sasser und dem Prozess gegen den Urheber siehe auch:

(dpa) / (anw)