Tagfahrlicht wird Pflicht – aber nicht für jedes Auto

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Für die LED-Technik spricht auch die längere Haltbarkeit: Hella bescheinigt H6W-Lampen eine Lebensdauer von etwa 1000 Stunden, HiPer-16W-Lampen bereits 3000 Stunden, LED-Lampen jedoch bis zu 10.000 Betriebsstunden.

Nicht ganz befriedigend geklärt ist die Frage, ob das Tagfahrlicht für Autos mehr Gefahr für Zweiräder bedeutet. Motorisierte Zweiräder müssen nach § 17 StVO 2 "am Tage mit Abblendlicht fahren", doch dieses Differenzierungsmerkmal entfällt nun sukzessive. Aus der Industrie hört man in der Regel, dass dies kein Problem sei. Hella beispielsweise schreibt auf seinen Seiten lapidar: "Motorräder werden in ihrer Erkennbarkeit nicht abgewertet, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer werden aufgewertet."

Das Institut für Zweiradsicherheit e.V. ist da anderer Meinung, zitiert dabei Erkenntnisse aus Österreich. 2007 sei dort eine Studie durchgeführt worden, die auf einen Ablenkungseffekt durch das Tagfahrlicht zu befürchten ist: "Die Analysen zeigen aber auch deutlich auf, dass die verstärkte Zahl und Dauer an Blickzuwendungen offensichtlich Blickbindungen verursachen, die für andere wichtige Navigationsaufgaben im Nahbereich verloren gehen. In Einzelfällen lassen sich durch Licht am Tag auch Prioritäten-Umkehrungen nachweisen, sodass verstärkt Blickbindungen auf Scheinwerfer auftreten, die Blickpunkte auf Personen, Fahrzeuge oder Objekte maskieren".

Zwei ebenfalls dort genannte BASt-Studien von 1993 und 1994 in Norwegen und Dänemark kommen dagegen zu dem Ergebnis, dass kein signifikanter Zusammenhang herzustellen ist. Ob eine solche Studie übertragbar ist, sei dahingestellt, denn die Verkehrsverhältnisse in den beiden nordischen Ländern sind nicht annähernd so komplex wie in Deutschland. Um Zweiräder wieder besser unterscheidbar zu machen, sind vielleicht ganz neue Lösungen notwendig, etwa ein Tagfahrlicht, das sich farblich unterscheidet. (ggo)