Tagfahrlicht wird Pflicht – aber nicht für jedes Auto

Ab 7. Februar wird das Tagfahrlicht für Autos verpflichtend, sofern es sich um neue Fahrzeugtypen handelt. Nachrüsten muss niemand – wer es dennoch will, sollte ein paar Dinge beachten

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Von
  • Gernot Goppelt
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Hannover, 2. Februar 2011 – Ab kommendem Montag, dem 7. Februar, müssen Neuwagen mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein – sofern es sich um einen neuen Wagentyp handelt. Neuwagen, die ihre Homologation hinter sich haben, sind davon nicht betroffen. Ein Golf VI zum Beispiel braucht auch als Neuwagen kein Tagfahrlicht, der neu entwickelte 1er-BMW, der im Frühherbst auf den Markt kommt, muss es serienmäßig mitbringen. Manche Automobilhersteller nutzen dennoch ein Facelift dazu, Tagfahrleuchten einzuführen, was aufgrund der uneinheitlichen Situation in den nächsten Jahren auch sinnvoll erscheint. Gerade weil zukünftig vermehrt Autos mit Tagfahrlicht unterwegs sind, besteht möglicherweise die Gefahr, dass Autos ohne diese Ausrüstung noch weniger als bisher auffallen.

Eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es allerdings nicht. Wer dennoch nachrüsten will, sollte sich an einen Fachbetrieb wenden, rät der TÜV Süd. Er weist auch darauf hin, dass die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlischt, wenn der Bausatz nicht zugelassen ist oder wenn vorhandene Scheinwerfer geöffnet und umgebaut werden. Außerdem bestehe bei nicht fachgerechtem Einbau das Risiko, einen Kurzschluss herbeizuführen.

Tagfahrlicht wird Pflicht – aber nicht für jedes Auto (4 Bilder)

Hella bietet verschiedene Nachrüstsätze für Tagfahrlicht an, zum Beispiel für den Golf V, bestehend aus 2 Tagfahrleuchten mit jeweils drei Hochleistungs-LEDs.

Der Lichtspezialist Hella geht mit dieser Frage gelassener um, bietet auf seinen eigens zum Thema Tagfahrlicht eingerichteten Seiten so genannte "Einbaustorys" zum Download an, die den Einbau leicht nachvollziehbar erklären. "Der versierte Laie kann dies durchaus selbst erledigen", heißt es bei Hella. Merkmale dafür, dass Nachrüstlösungen grundsätzlich den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sind das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungs­nummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL. E1 ist die Typprüfkennzeichnung für Tagfahrleuchten gemäß ECE R87.

Dass man nicht einfach das Einschalten des Abblendlichts als Ersatz für das Tagfahrlicht vorschreibt, hat mehrere Gründe: Zum einen ist das Licht der Tagfahrleuchten anders ausgelegt – nicht auf eine besondere Ausleuchtung, sondern auf gute Erkennbarkeit durch andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem benötigt Tagfahrlicht vergleichsweise wenig Strom, was dem Spritverbrauch zugute kommt. Das Abblendlicht führt zu einem Mehrverbrauch von bis zu 0,2 Liter, zumal dort auch unnötigerweise Rückleuchten usw. eingeschaltet sind. Beim Tagfahrlicht beträgt der Mehrverbrauch laut TÜV nur 20 bis 30 Prozent vom Verbrauch des Abblendlichts, bei LED-Technik seien nur 10 Prozent zu veranschlagen – was demnach höchstens 0,02 Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer wären.