Tempo 30 innerorts: Gewerkschaft der Polizei will Fuß- und Radverkehr schützen

Stadtplaner und Verkehrsexperten empfehlen regelmäßig Tempo 30 innerorts. Auch die Polizeigewerkschaft plädiert vor dem Verkehrsgerichtstag wieder einmal dafür.

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Verkehr

(Bild: 995645 auf Pixabay (Public Domain))

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Grundsätzlich solle innerorts Tempo 30 gelten, als Ausnahme können geeignete Straßen auf 50 km/h freigegeben werden. Das fordert die Gewerkschaft der Polizei zum besseren Schutz von Fußgängern, um die seit Jahren stagnierenden Unfallzahlen mit Fußgängern zu senken. Als wichtige flankierende Maßnahmen sehen Fachleute Änderungen der Verkehrsplanung zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer. Fußgänger stellen seit etwa fünf Jahren mit rund neun Prozent oder rund 34.000 die zweitgrößte Gruppe von Verletzten nach den Autofahrern, mit Schwerpunkten bei unter 15- und über 75-Jährigen und steigender Tendenz bei den Senioren.

Michael Mertens, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erinnert daran, dass bei 30 km/h Unfallfolgen meist zu deutlich weniger gravierend schweren Verletzungen führen. Straßen, auf denen kein Fuß- oder Radverkehr gefährdet ist, können die Gemeinden für 50 km/h freigeben.

Der GdP-Vizevorsitzende vertritt erneut die Meinung, dass höhere Bußen bei der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen unterstützen müssten. 2023 formulierte er, dass wir "noch immer in einem Bußgeld-Discountland" lebten. In anderen Ländern sei zu schnelles Fahren deutlich teurer. "Solange sich das nicht ändert, werden viele Temposünder ihre Strafe mit einem Achselzucken hinnehmen."

Bereits bei der Verkehrsplanung müsse an Fußgänger zuerst gedacht werden. Mehr Zebrastreifen, Ampeln und Verkehrsinseln sollen den Fußverkehr sicherer machen. Da durch falsch geparkte Autos viele Unfälle ausgelöst würden, sollten Parkplätze lediglich auf übrigen Flächen angelegt werden, zitiert die dpa die Verkehrsplanerin Katalin Saary von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung. Neue Möglichkeiten sollten genutzt werden, etwa aktiv bremsende Assistenzsysteme und die Vernetzung von Signalanlagen zur gegenseitigen Warnung der Verkehrsteilnehmer.

Ein großer Teil solcher Forderungen wurde von der Regierung 2021 bereits in ein bis 2030 laufendes Verkehrssicherheitsprogramm mit dem Schwerpunkt Radfahrer und Senioren aufgenommen. So ermöglicht es neben einer anderen Aufteilung des Verkehrsraums und höheren Bußgeldern unter anderem auch eine einfachere Ausweisung von Tempo-30-Zonen auf Antrag. Der aktuelle Vorschlag jedoch möchte praktisch umgekehrt die Ausweisung von Tempo 50 nur bei begründeter Notwendigkeit erlauben.

Wie schon auf den Treffen in den Jahren zuvor sollen Stadtverkehrsplanung und Tempolimit wieder als zentrale Themen auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar ab 29. Januar von Planern, Polizisten und Rechtsgelehrten diskutiert werden. Der dreitägige Kongress erarbeitet jährlich gegen Ende Januar Empfehlungen für Gesetze oder Änderungen bestehender Vorschriften. Oft folgt der Gesetzgeber den Ergebnissen, wenn auch häufig mit einiger Verzögerung.

(fpi)