Tesla: Späße mit Kundenvideos führen zu Sammelklage

Tesla-Angestellte sollen zum Spaß Fotos und Videos aus den Kameras von Kundenfahrzeugen untereinander geteilt haben. Jetzt klagt ein Fahrzeugbesitzer.

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(Bild: Jure Divich/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Als Reaktion auf einen Reuters-Bericht zum Umgang mit Videoaufnahmen aus Kundenfahrzeugen hat der Tesla-Besitzer Henry Yeh in Kalifornien eine Sammelklage gegen den Autobauer eingereicht. Durch das Teilen von Aufnahmen in internen Chats sollen Mitarbeiter von Tesla gegen Rechte zum Schutz der Privatsphäre verstoßen haben. Yeh klagt in seinem Namen und stellvertretend für alle weiteren Betroffenen. Neben Intim-Fotos und Videos standen bei den Tesla-Mitarbeitern wohl auch Videos zu Unfällen und Ärger im Straßenverkehr hoch im Kurs.

Das Versprechen auf der Tesla-Website zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Daten der Kunden und zum Schutz der Privatsphäre scheint nicht von allen Mitarbeitern beachtet zu werden. Seit 2019 sollen die Angestellten des Autobauers in privaten, internen Chats Bilder und Videos aus den Autos von Kunden zur eigenen Unterhaltung geteilt haben. Anhand des Bildmaterials soll es den Angestellten bei Tesla grundsätzlich auch möglich gewesen sein, die Adresse und möglicherweise die Identität der Autobesitzer herauszufinden.

Sollten die Richter in den USA die Klage anerkennen, dann könnte der Autobauer gezwungen sein, Schadensersatz an Fahrzeugbesitzer zu zahlen. Laut dem Kläger hätten die Besitzer eines Tesla derzeit zwar die Möglichkeit, die Kameras von einer Fachkraft deaktivieren zu lassen, dabei aber den Zugriff auf den Autopiloten zu verlieren. Die Fahrassistenz der Elektroautos soll dabei eines der schlagenden Verkaufsargumente gewesen sein. Für den Fall, dass man die Kameras angestellt lasse, müsse man im Zweifel damit rechnen, dass die eigene Privatsphäre nicht geschützt sei.

Letzte Woche enthüllte Reuters die unlautere Praxis, von der ehemalige Tesla-Mitarbeiter im Gespräch mit der Nachrichtenagentur berichteten. Die Klageschrift an das Bezirksgericht in Nord-Kalifornien (Aktenzeichen 3:23-cv-01704) findet sich hier.

(pst)