Twitter-Alternative für Rechte: Bußgeldbescheid wegen NetzDG gegen Gab

Gab hat deutschen Behörden keine Kontaktperson nach dem NetzDG benannt. Aus dem Bußgeld macht der Betreiber einen Kampf für die Geschichtsbücher.

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(Bild: isak55/Shutterstock.com)

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Das zuständige Bundesamt für Justiz hat gegen das vor allem bei Rechten und Rechtsextremen beliebte soziale Netzwerk Gab ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro erlassen. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen Sprecher, inzwischen hat das Bundesamt das gegenüber heise online bestätigt.

Bei der Geldbuße geht es demnach darum, dass Gab.com trotz einer Vorschrift aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) keine Kontaktperson für Fragen rund um die Löschung strafbarer Inhalte benannt habe. Das US-Unternehmen habe dem Bußgeldbescheid widersprochen, heißt es demnach noch.

Die vor allem als Twitter-Alternative wahrgenommen Seite Gab war 2016 von Andrew Torba gegründet worden. Der bezeichnet das Netzwerk als einen Hort für die freie Meinungsäußerung ohne Grenzen und meint, dass gängige soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter konservative Ansichten zensieren. Wie ähnliche Plattformen, die absolute Meinungsfreiheit versprachen, zog Gab rasch auch rechtsradikale Online-Größen an, die auf anderen Social-Media-Plattformen gesperrt wurden. Kritiker monieren längst, dass die auf dem Portal gewährte Redefreiheit oft in Hassrede und Terrorpropaganda umgeschlagen sei. Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass Gab.com Opfer eines immensen Hacks geworden war, bei dem 70 Gigabyte an Daten abgegriffen wurden.

Das Vorgehen der deutschen Justiz hatte Torba nun selbst in einem kampflustigen Blogeintrag öffentlich gemacht, ohne jedoch auszuführen, dass es lediglich um die Benennung einer Kontaktperson ging. Stattdessen wirft er den deutschen Behörden vor, dass es ihnen überhaupt nicht um kriminelle Aktivitäten gehen würde. Er habe entscheiden müssen, ob er dem NetzDG Folge leisten werde, einen Rechtsstreit wage oder deutsche IPs vorerst blockiere. Das sei eine Entscheidung der Art, "die einen Mann definiere und Geschichte mache". Er lässt es nun wohl auf den Rechtsstreit ankommen und bittet direkt um finanzielle Unterstützung und ergänzt, "ich übergebe den Ausgang dieser wichtigen Entscheidung in die Hände des allmächtigen Gottes".

[Update 28.09.2021 – 10:40 Uhr] Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen gegenüber heise online bestätigt, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde und dass Gab. Einspruch erhoben hat. Auch die Höhe des Bußgelds und der berichtete Grund dafür wurde bestätigt.

(mho)