US-Patentamt will wieder mehr Softwarepatente zulassen

Laut neuen Vorgaben für die US-Patentprüfer sollen künftig Schutzrechte auf Computerprogramme erteilt werden, wenn sie einen technischen Effekt haben.

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US-Patentamt will wieder mehr Softwarepatente zulassen

Sitzungssaal des Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington.

(Bild: cafc.uscourts.gov)

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In den USA könnten Softwarepatente und die damit verknüpften Rechtsstreitigkeiten mit Patenttrollen ein Comeback erleben. Unter dem neuen, von Präsident Donald Trump eingesetzten Direktor des US-Patentamts, Andrei Iancu, hat die Behörde Anfang der Woche Entwürfe für neue Leitlinien für die internen Prüfer veröffentlicht, mit denen gewerbliche Schutzrechte für "computerimplementierte Erfindungen" wieder salonfähig werden sollen.

Der US Supreme Court hatte mit den Grundsatzurteilen "Alice vs. CLS Bank" und "Mayo vs. Prometheus" eigentlich die Latte für Softwarepatente deutlich höher gehängt. Methoden, die für ihre Anwendbarkeit lediglich eines Computers bedürfen, reichen demnach nicht aus, um eine abstrakte Idee zu einer patentwürdigen Erfindung zu machen. Die Idee, "machen wir es auf einem Computer", soll bei einem Patentantrag also nicht weiterhelfen.

Das für Patente zuständige Berufungsgericht in Washington, der Court of Appeals for the Federal Circuit, folgte den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zunächst teilweise. So erklärte es 2014 etwa im dritten Anlauf ein Patent der Firma Ultramercial auf ein Verfahren für nichtig, mit dem urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten wie Videos Anzeigen vorgeschaltet werden können.

Prinzipiell liebäugelt das Berufungsgericht aber nach wie vor mit Softwarepatenten, nachdem es schon 1998 im Prozess "State Street Bank" Patente auf Geschäftsmethoden salonfähig gemacht hatte. 2016 hielten die Washingtoner Richter so in einer Auseinandersetzung mit Microsoft einen Schutzanspruch von Enfish auf eine Datenbank mit einem speziellen Indexierungsschema aufrecht.

Das System übe einen "technischen Effekt" auf die Software beziehungsweise den Computer aus und bringe Verbesserungen mit sich, lautete die Begründung. Damit reiche es aus dem Bereich nicht schutzwürdiger abstrakter Ideen heraus. Seitdem hat der Court of Appeals etwa auch eine Methode für patentierbar erklärt, die eine komplexe elektronische Tabellenverarbeitung etwa durch einzelne Reiter zugänglicher macht, oder eine neuartige grafische Benutzerschnittstelle für Marktinformationen, über die sich direkt Order erteilen lassen.