Umweltverband BUND kündigt Druck auf neue Bundesregierung bei Verkehrsplanung an
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BUND sieht den Bundesverkehrswegeplan als verfassungswidrig an. Eine neue Bundesregierung müsse ihn sofort stoppen.
- dpa
Der Umweltverband BUND will Druck machen für eine grundlegende Reform der Verkehrsplanung in Deutschland. Dies sei ein "Lackmustest" für die künftige Klima- und Verkehrspolitik, sagte BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. Geschäftsführerin Antje von Broock ergänzte, am alten Straßenbauprogramm festzuhalten, verhindere die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Für den BUND sei dies ein Gradmesser für ein Mitregieren der Grünen.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zeige, dass der Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig sei und EU-rechtliche Vorgaben nicht einhalte. Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führten, seien mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssten von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden, so von Broock. Der BUND plane aber keinen Gang vors Bundesverfassungsgericht, sagte sie mit Blick auf die lange Dauer von Verfahren. "Wir müssen nun Tempo machen."
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Er benennt Aus- und Neubauprojekte von Straße, Schienenwegen und Wasserstraßen.
Die Grünen sprechen sich in ihrem Wahlprogramm für eine Reform des Plans aus. Sie wollen einen "Bundesnetzplan", der die Verkehrsinfrastrukturplanung systematisch an den Erfordernissen der Mobilitätswende ausrichte. Die bis 2030 vorgesehenen Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Bundesfernstraßen müssten deutlich reduziert werden.
Bundesverkehrswegeplan bislang ohne Klimaziele
Reh sagte, Klimaziele spielten bisher überhaupt keine Rolle im Bundesverkehrswegeplan. Im Kern müsse es um eine Verlagerung des Verkehrs auf die Bahn, den öffentlichen Nahverkehr und den Radverkehr gehen. Von Broock sagte, eine komplette Überprüfung des Plans sei schon lange überfällig und müsse mit der 2022 routinemäßig anstehenden Überprüfung des Bedarfsplans geschehen.
Die Verfasserin des Rechtsgutachtens, die Rechtsanwältin Franziska Heß, sagte, der Bundesverkehrswegeplan sei weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützt. Der Verkehrswegeplan berücksichtige nicht die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Es sei auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen könne. Es sei deshalb fraglich, ob der Plan noch bindend für einzelne Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben könne.
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(fpi)