Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: EU-Gremien einigen sich auf Copyright-Reform

Seite 2: Lizenz für Inhalte

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Das neue EU-weite Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ähnelt der deutschen Variante, die seit Jahren die hiesigen Gerichte und mittlerweile auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Wer mehr als "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge" aus geschützten Artikeln im kommerziellen Umfeld verwendet, muss dafür eine Lizenz erwerben.

Ein "privater Gebrauch" von Zitaten soll erlaubt bleiben, wovon werbefinanzierte Blogs aber vermutlich schon nicht mehr profitieren würden. Das Leistungsschutzrecht wird sich zudem nicht auf Hyperlinks beziehen. Unklar ist hier aber, ob dies auch für URLs gilt, die ganze Überschriften enthalten. Wer diese gewerblich verwendet, dürfte ins Risiko gehen. Im Gegensatz zum deutschen Leistungsschutzrecht ist das europäische Pendant nicht nur auf Suchmaschinen und News-Aggregatoren eingegrenzt.

Voss sprach von einem "wichtigen Schritt", um eine Situation zu korrigieren, die es "ein paar Unternehmen erlaubt hat, große Geldsummen zu verdienen, ohne die tausenden Kreativen und Journalisten angemessen zu vergüten, von denen sie abhängen". Gleichzeitig würden Meme und der legale Einsatz von "Snippets" stärker geschätzt als je zuvor.

Die Schattenberichterstatterin Julia Reda, die sich den Grünen angeschlossen hat, wertete den Deal dagegen als "Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen". Das Internet, "wie wir es kennen", drohe damit "ausschließlich in die Hände der Technik- und Medienriesen" gelegt zu werden. "Upload-Filter funktionieren nicht, Algorithmen können den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzungen und legaler Weiterverwendung, wie zu Parodiezwecken, nicht erkennen", warnt die Piratin Reda.

Reda setzt angesichts dieses "Angriffs auf das freie Internet", mit dem selbst eine anteilige Vergütung der Autoren bis zur Wirkungslosigkeit verwässert und Total-Buy-Out-Verträge ausdrücklich zugelassen würden, vor allem noch auf das Plenum des Parlaments. Dieses muss – genauso wie der Rat – das Verhandlungsergebnis noch bestätigen.

Diese finalen gesetzgeberischen Vollzugsakte gelten in der Regel zwar als Formsache. Laut Reda überschreitet die Einigung aber "die Schmerzgrenze des Europäischen Parlaments bei Weitem". Sie gehe deutlich über die im Herbst abgesteckte Position der Abgeordneten hinaus. Es sei daher sinnvoll, eine bereits von 4,7 Millionen Nutzern unterzeichnete Petition gegen Upload-Filter zu unterstützen und über Kampagnenseiten die Volksvertreter zu kontaktieren. (anw)