Verbraucherschutz: EU-Kommission nimmt Amazon unter die Lupe

Die EU-Kommission könnte gegen Amazon ein Verfahren auf Basis des Digital Services Act eröffnen. Zunächst sollen die US-Amerikaner ein paar Auskünfte geben.

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Blick in ein Amazon-Logistikzentrum.

(Bild: Amazon)

Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission will von Amazon genau wissen, was der US-amerikanische Online-Einzelhändler unternimmt, um Verbraucher besser zu schützen. Dafür hat sie an Amazon nun ein "förmliches Auskunftsersuchen" gerichtet. Dabei geht es vor allem um die "Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte". Zudem will die EU-Kommission feststellen, ob Amazons Empfehlungssysteme mit Bestimmungen des Digital Services Acts (DSA) übereinstimmen.

Amazon muss der EU-Kommission die geforderten Informationen bis zum 6. Dezember 2023 übergeben. Auf Basis der Antworten will sie weitere Schritte in dem Verfahren gegen das US-Unternehmen festlegen, heißt in einer Mitteilung der EU-Kommission. Es kann also passieren, dass die Kommission ein Verfahren nach Artikel 66 des DSA förmlich eröffnet.

Wenn Amazon gegenüber der EU-Kommission unrichtige, unvollständige oder irreführende Auskünfte geben sollte, können Geldbußen fällig werden. Diese können bis zu ein Prozent der Gesamtjahreseinnahmen oder des weltweiten Gesamtjahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen. Zwangsgelder könnte die EU-Kommission verlangen, falls Amazon nicht antwortet.

Diese Regelung gilt für ein Unternehmen, das als eine "sehr große Online-Plattform" eingestuft wurde. Im April dieses Jahres stufte die EU-Kommission 19 Internet-Dienste als solche ein, darunter auch Amazon. Allerdings wehrt sich das US-Unternehmen gerichtlich dagegen und erzielte im September einen Teilerfolg.

Die sehr großen Online-Plattformen müssen zum Beispiel Nutzern klar sagen können, warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden. Nutzer müssen das zugrundeliegende Profiling abschalten können. Sensible Daten wie sexuelle Ausrichtung oder ethnische Herkunft dürften nicht mehr für Werbung verwendet werden. Die Regeln betreffen auch den Umgang mit gemeldeten illegalen Inhalten. Die Internetportale müssen zudem ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht verständlich zusammenfassen.

(anw)