Viel Wind um wenig Lärm
Um Lärm-Grenzwerte von Windparks einzuhalten, reicht mitunter schon die Hälfte des zurzeit diskutierten Mindestabstands von 1000 Metern.
- Manuel Berkel
Ein höherer Abstand von Windkraftanlagen und Wohnhäusern ist zum Lärmschutz nicht unbedingt nötig. Das berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Februar-Ausgabe 02/2020 (jetzt am Kiosk).
Die Bedürfnisse der Anwohner von Windparks sind bisher vor allem durch den Lärmschutz geregelt. Nach der "TA Lärm" gilt in Dorfgebieten nachts ein Grenzwert von 45 Dezibel und tagsüber von 60 Dezibel. Nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation WHO könne eine durchschnittliche Lärmbelästigung von über 45 Dezibel auf Dauer zu Gesundheitsschäden führen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes hat die WHO selbst jedoch die Evidenz der zugrunde gelegten Studien als niedrig eingestuft.
Aber selbst wenn die Empfehlung ernst genommen wird: Für einen Windpark mit fünf 200 Meter hohen Anlagen reicht dafür nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereits ein Abstand von 435 Metern – viel weniger als die zurzeit diskutierte Mindestentfernung von 1000 Metern.
Der Lärm wird von modernen Windrädern bereits minimiert. Große Anlagen seien zudem leiser als kleine, sagt Genehmigungsexpertin Eva-Maria Langfermann, Leiterin der Naturschutzbehörde des Landkreises Oldenburg. Manche Betreiber bringen an der Hinterkante der Rotorblätter zusätzlich gezackte Bauteile an. Diese "Serrations" reduzieren Wirbel und damit Geräusche, allerdings nur um bescheidene 1,5 Dezibel. An der Vorderkante lassen sich außerdem kleine Höcker befestigen, sogenannte Tuberkel, die den Schall weiter vermindern sollen.
Unklar ist hingegen die Auswirkung des umstrittenen Infraschalls. Solche tiefen Töne in Frequenzbereichen zwischen 1 und 20 Hertz werden vom menschlichen Gehör nicht mehr wahrgenommen. Bei hinreichender Intensität kann laut Umweltbundesamt allerdings ein pulsartiges Druckgefühl entstehen. Wie viele es spüren und ob Infraschall die Gesundheit beeinträchtigen kann, ist kaum untersucht. Das Umweltbundesamt jedenfalls sieht weiteren Forschungsbedarf.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 2/2020 der Technology Review (jetzt im gut sortierten Zeitschriftenhandel erhältlich).
(grh)