Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Fristlose Kündigung statt Reparatur

Ein Energieversorger stellt eine völlig überhöhte Stromrechnung, bucht die Summe ab und kündigt fristlos den Versorgungsvertrag, als sich der Kunde beschwert.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 4 Min.

Kommen nach der turnusmäßigen Ablesung des Stromzählers horrende Verbrauchswerte zutage, ist guter Rat teuer. Vor allem, wenn der Energieversorger keine Einsprüche zulässt und gnadenlos auf seiner Forderung beharrt.

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Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ beschäftigen sich Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis mit einer unerklärlich hohen Stromabrechnung für einen Privathaushalt. Diese führte im zugrunde liegenden Fall zu einer horrenden Nachzahlung von 16.000 Euro und monatlichen Abschlagszahlungen von 3.700 Euro.

Allerdings betrug der jährliche Verbrauch des Kunden in den vorangegangenen Jahren nur Bruchteile des nun abgelesenen Verbrauchs. Aufgrund dieser Diskrepanz bittet der Kunde um eine Überprüfung seines Stromzählers. Der Energieversorger ignoriert den Wunsch jedoch, zieht stattdessen den überhöhten Betrag vom Konto des Kunden ein und kündigt fristlos den Versorgungsvertrag.

Wer im Falle einer vermeintlich überhöhten Abrechnung welche Aufgaben übernehmen muss, klären Urs, Ulrike und Niklas im Podcast. So ist beispielsweise der Netzbetreiber als Eigentümer des Zählers für dessen Wartung und Reparatur zuständig.

Kunden sollten ihre Zähler dennoch von Zeit zu Zeit selbst kontrollieren und etwaige Auffälligkeiten sofort beim Energieversorger melden. Und falls es zu einem ungewöhnlich hohen Zählerstand kommt, sollte man die größten Verbraucher im eigenen Haus aufspüren. Wie das gelingt und welche Ursachen ein plötzlich gestiegener Energieverbrauch haben kann, besprechen wir im Podcast.

Die drei diskutieren außerdem die Frage, ob dem Versorger hier tatsächlich das sogenannte Sonderkündigungsrecht zusteht und wie sich Betroffene in solchen Fällen verhalten sollten. Wer im Streitfall nicht sofort einen Rechtsanwalt einschalten möchte, kann sich auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Die soll Streitfälle innerhalb von drei Monaten lösen, was ihr aber nicht immer gelingt.

Trotz fristloser Kündigung durch den Energieversorger muss dieser seinen Kunden im Rahmen der Grundversorgung übrigens weiter Strom liefern. Diese Grundversorgung steht Kunden auch ohne laufenden Vertrag bis zu drei Monate zu. Diese Ersatzversorgung für Strom und auch Gas stellt eine Art Sicherheitsnetz dar, ist dabei aber meist deutlich teurer als die sonst üblichen Abschlüsse.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Verzählt: Überhöhte Rechnung wegen defektem Stromzähler

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Probleme mit zu hohen Verbrauchswerten gehabt? Lag es wie im hier behandelten Fall an einem defekten Zähler oder war die Ursache ein defektes Gerät im Haushalt?

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