Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Rechte und Pflichten beim Widerruf

Dank Widerrufsrecht lässt sich eine Kaufentscheidung innerhalb weniger Tage rückgängig machen. Wir klären, wie man das Recht bei sperrigen Händlern durchsetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Lesezeit: 3 Min.

Mit dem Widerrufsrecht bekommt man die Möglichkeit, einen Online-Kauf innerhalb einer bestimmten Frist zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das gilt nicht nur für Warenkäufe, sondern auch für Dienstleistungen und Vereinbarungen, die online getroffen wurden. Allerdings gibt es trotz vermeintlich klarer Rechtslage einiges zu bedenken.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

So beginnt die Frist von 14 Tagen für den Widerruf mit Vertragsschluss. Innerhalb dieser Zeit könnten Online-Käufer die Ware ohne Begründung zurücksenden – sofern sie bis dahin eingetroffen ist. Das Widerrufsrecht dient nicht dazu, die Ware auf Mängel zu prüfen; dafür gibt es die Mängelgewährleistung. Bei Nichtgefallen etwa von Kleidung tritt stattdessen das vom Händler eingeräumte Rückgaberecht in Kraft.

Dass es trotzt verbrieften Widerrufsrechts allerhand Hürden geben kann, zeigt der dem Podcast zugrunde liegende Fall. Darin geht es um den Kauf eines Smartphones, den ein Kunde direkt nach Erhalt des Geräts widerrufen hatte. Als er das Smartphone an den Händler zurücksendet, verweigert dieser die Annahme mit dem Hinweis, das Gerät sei defekt angekommen und deshalb ein Garantiefall. Außerdem behält er den Kaufpreis ein.

Der Kunde weist dies von sich und versichert, er habe das Gerät im einwandfreien Zustand zurückgeschickt. Darauf lässt sich der Händler jedoch nicht ein und ein Tauziehen um das gekaufte und dann zurückgegebene Gerät beginnt.

Urs Mansmann, Ulrike Kuhlmann und Niklas Mühleis klären im c’t-Podcast, was das Widerrufsrecht genau bedeutet, welche Fristen damit verbunden sind und wer für die Rücksendung der Ware verantwortlich ist. Daraus ergibt sich auch, wer im Schadensfall in der Beweispflicht ist.

Welche zeitlichen Fristen bei der Abwicklung eines Widerrufs angemessen sind und wann man mit der Rückzahlung des Kaufpreises rechnen darf, stellt Rechtsanwalt Niklas Mühleis klar. Und er berichtet, unter welchen Bedingungen sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr ausdehnen kann.

An welche Adresse man einen Widerruf richten muss, welches Formular dafür geeignet ist und wohin man das Gerät zurücksenden sollte, besprechen die Drei ebenfalls im Podcast.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Unwiderruflich: Rebuy patzt bei gesetzlichem Widerrufsrecht

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Erfahrungen mit abgelehnten Kündigungsschreiben gemacht?

Das c’t magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter „heiseplus.de/podcast“ bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis.

c’t ist übrigens auch bei WhatsApp!

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

c’t Magazin
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf X/Twitter
c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!

c’t – Europas größtes IT- und Tech-Magazin

Alle 14 Tage präsentiert Ihnen Deutschlands größte IT-Redaktion aktuelle Tipps, kritische Berichte, aufwendige Tests und tiefgehende Reportagen zu IT-Sicherheit & Datenschutz, Hardware, Software- und App-Entwicklungen, Smart Home und vielem mehr. Unabhängiger Journalismus ist bei c't das A und O.

(uk)