Abgas-Affäre: EU-Kommission rechnet mit VW ab
Volkswagen habe im Dieselskandal nur das Mindeste getan, moniert die EU-Kommission und sieht ihre Pläne für europäische Sammelklagen bestätigt.
Die EU-Kommission hat am Dienstag gemeinsam mit den Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedsstaaten ihre Schlussfolgerungen zu der Rückrufaktion veröffentlicht, mit der Volkswagen im Rahmen der Abgas-Affäre in der Gemeinschaft 8,5 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten bestellte. Die Prüfer erkennen damit an, dass sich VW mit der Initiative um das Vertrauen der Verbraucher bemüht und die einschlägigen Informationen mit der Zeit deutlich verbessert habe. Die Instandsetzungsquote liege nun bei 80 Prozent.
"Keine eindeutige Gewähr"
Der Wolfsburger Konzern hat sich laut dem Resümee zudem verpflichtet, die "kostenfreie Aktualisierung und die Gewähr" für möglicherweise auftretende Probleme bis Ende 2020 fortzusetzen. Zugleich bedauern Kommission und Verbraucherschützer aber, dass Volkswagen für eventuelle Schwierigkeiten, die nach einem Software-Update auftreten könnten, "keine eindeutige und uneingeschränkte Gewähr bietet". Es bleibe auch offen, ob die Leistung der betroffenen Fahrzeuge beeinträchtigt werde. VW habe sich nur verpflichtet, auf alle entsprechenden Verbraucherbeschwerden zu reagieren.
Die für Justiz und Verbraucher zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová zeigte sich insgesamt enttäuscht von der Haltung der Wolfsburger. "Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass VW gegenüber den vom Dieselgate-Skandal betroffenen Verbrauchern in der EU eine entgegenkommendere Haltung einnimmt", erklärte die Tschechin. Der Konzern habe zwar den mit ihr im September 2016 ausgehandelten Aktionsplan erfüllt, "mehr aber nicht". Mit der Übereinkunft sollte sichergestellt werden, dass die in der EU betroffenen Fahrzeuge repariert, die Verbraucher angemessen informiert werden und ihnen durch den Rückruf keine ungebührlichen Unannehmlichkeiten entstehen.
EU braucht Sammelklagen
Dass sich VW bei der Reaktion auf den Dieselskandal gegenüber den Verbrauchern auf das Nötigste beschränkte, macht für Jourová deutlich, dass in der EU "strengere Vorschriften über individuelle Rechtsbehelfe und insbesondere Sammelklagen erforderlich sind". Die Kommission hat dafür im April eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, während der Bundestag bereits Möglichkeiten für eine "Musterklage" geschaffen hat. Zudem eröffnete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien, da diese Rückrufaktionen im Zusammenhang mit Abgasemissionen in Bezug auf Volkswagen nicht hinreichend durchgesetzt hätten.
Künftig drohen Autoherstellern deutlich schärfere Sanktionen bei Fehlverhalten. Ab September 2020 wird die Kommission in der Lage sein, im Rahmen der neuen EU-Typgenehmigungsvorschriften in der gesamten Gemeinschaft Rückrufe anzuordnen und Herstellern oder technischen Diensten verwaltungsrechtliche Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro nicht konformem Fahrzeug aufzuerlegen. (vbr)