Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln

Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig ausfindig machen, inwieweit rechtswidrige Inhalte "bestimmte Nutzerkreise" besonders betrifft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 237 Kommentare lesen
Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln

(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Änderung des an sich bereits heftig umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf den Weg gebracht.

Die Initiative geht weit darüber hinaus, die Meldewege für Beschwerden nutzerfreundlicher zu gestalten und Auskunftsansprüche für gerichtliche Klagen durchsetzungsstärker zu machen. Über neue "Transparenzregeln" sollen die Betreiber etwa auch Angaben gegenüber Forschern machen, inwieweit "die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt".

Facebook, Google, Twitter & Co. müssen der Initiative zufolge zudem berichten, ob sie der Wissenschaft Hinweise über "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen" etwa von Hetzern gegeben haben. Die Informationen sollen Forschern eine weitergehende "anonymisierte Auswertung" potenzieller gezielter Hasskampagnen ermöglichen.

"Aus Rückmeldungen ist bekannt, dass sich strafbare Hassrede oft gegen bestimmte Gruppen richtet", erläutert das federführende Bundesjustizministerium die Stoßrichtung. Insbesondere Frauen und Minderheiten seien "in besonderer Weise" betroffen. Mit den erweiterten Hinweisen in den halbjährlichen Transparenzberichten könnten Wissenschaftler "systematische Analysen durchführen" und tiefergehende Erkenntnisse über die Strukturen von "Hasskriminalität" gewinnen.

Mit seinem Referentenentwurf hatte das Justizressort zunächst sogar eine ausdrückliche Pflicht für die Anbieter vorgesehen, Erkenntnisse darüber publik zu machen, "welche Gruppen von Nutzern rechtswidrige Inhalte besonders häufig teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und wer davon besonders betroffen ist. Google kritisierte diese nun im Regierungsentwurf etwas verklausulierte Auflage in einer Stellungnahme scharf: Das "Nachhalten solcher Informationen über Opfer und Täter" setze voraus, dass die Betreiber "eine umfassende Überwachungsstruktur in Bezug auf das Nutzerverhalten installieren".

Die Anbieter müssten nicht nur "Daten zum Nutzerverhalten" sammeln, sondern dieses auch umfangreich auswerten, monierte Google. Facebook gab ebenfalls zu bedenken, dass die neuen Transparenzauflagen "ohne weitreichende neue Datenerhebungen und -auswertungen in einem sehr sensiblen Bereich (beispielsweise ethnische oder religiöse Zugehörigkeit oder politische Gesinnung) nicht umsetzbar" seien.

Bürgerrechtsfreundlich hört sich zunächst das ebenfalls schon im Referentenentwurf angelegte, nach wie vor geplante "Gegenvorstellungsverfahren" an. Diese soll künftig bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen einem Nutzer und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks greifen, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen oder nicht. Die Betreiber werden so dazu verpflichtet, auf Antrag eines Mitglieds ihre Entscheidungen zum Löschen oder Beibehalten von Beiträgen zu überprüfen und das Ergebnis gegenüber dem Betroffenen "in jedem Einzelfall zu begründen".

Auch bei diesem "Put-Back-Mechanismus" steckt der Teufel aber im Detail. "Das Gegenvorstellungsverfahren soll als Art schiedsgerichtliches Verfahren zwischen Dienstanbieter, Betroffenem und dem Inhalte einstellenden Nutzer (auch 'Uploader' genannt) geführt werden", schreibt Google dazu. "Erneut verlagert das Gesetz damit jedenfalls faktisch staatliche Aufgaben mit in alle Richtungen nachteiligen Effekten auf Private. Zu nennen ist hier vor allem das erhebliche Risiko für Betroffene", dass ihre Identität im Rahmen des Ansatzes erkennbar werde.

Laut dem Regierungsentwurf sollen die Betreiber zwar nun sicherstellen, "dass eine Offenlegung der Identität des Beschwerdeführers und des Nutzers in dem Verfahren nicht erfolgt". Name und Anschrift dürften auch nicht "etwa versehentlich mit dem Antrag auf Gegenvorstellung" an den Nutzer weitergeleitet werden, "für den der Inhalt gespeichert wird". Der Rechtsweg zu den Gerichten bleibe zudem "in jeder Lage des Verfahrens unbenommen".

"Selbst bei Anonymisierung der personenbezogenen Daten des Betroffenen kann die vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden", hält Google dagegen. Der Antragsteller laufe Gefahr, "dass möglicherweise gewaltbereite, rechtsextreme Gruppierungen ihn identifizieren können". Ähnliche Risiken bestünden für Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker oder Journalisten, "die aufgrund ihres Bekanntheitsgrads erkennbar bleiben". Dafür müssen sie die Gegenvorstellung "nicht einmal selbst eingereicht haben". Facebook drängte ferner vergeblich auf eine Klarstellung, dass ein Re-Upload des entfernten Inhalts nur in Frage komme, wenn dieser "den Hausregeln entspricht".

Neu ist an dem Vorhaben ferner, dass Nutzer an den bereits zu benennenden "Zustellungsbevollmächtigten" der Betreiber auch Schriftstücke bei "Wiederherstellungsklagen" schicken können. Weiter vorgesehen sind private Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten, um diese schneller und für alle Beteiligten kostengünstiger beizulegen. Den millionenschweren Erfüllungsaufwand der neuen Pflichten für die Wirtschaft beziffert die Regierung nun mit "einmalig 284.000 Euro sowie jährlich 2.279.000 Euro". Die Kosten für den Bund veranschlagt sie mit gut einer Million jährlich, während im Referentenentwurf noch von fast drei Millionen die Rede war. Sie begründet den Unterschied etwa mit Einsparungen an Personalkosten beim Bundesamt für Justiz.

Insgesamt dürfte sich so an der Kritik von Konzernen wie Google wenig ändern. Google beklagte schon auf Basis des ersten Papiers des Justizministeriums, dass die Politik im Begriff sei, "neue Belastungen einzuführen", die ganz überwiegend nichts zur "Bekämpfung strafbarer Hassrede" als dem eigentlichen Ziel des NetzDG beitrügen. Dafür werde "eine Vielzahl von Daten" produziert. Weiter sei der Entwurf "an vielen Stellen unklar formuliert, provoziert daher Missverständnisse oder verlangt rechtlich und faktisch Unmögliches. Die gesetzgebungstechnischen Mängel wiegen vor dem Hintergrund der erheblichen Bußgeldbewehrung umso schwerer."

Die Initiative geht nun in den Bundestag und den Bundesrat, die momentan bereits ein paralleles Vorhaben zum Kampf gegen "Hasskriminalität und Rechtsextremismus" beraten. Sie seit langem angekündigte NetzDG-Evaluierung steht derweil nach wie vor aus. Diese müsse Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun endlich vorlegen, damit "auch eine grundsätzliche Debatte über Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Gesetz erfolgen" könne, fordern die grünen Abgeordneten Renate Künast und Tabea Rößner. (olb)