Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln

Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig ausfindig machen, inwieweit rechtswidrige Inhalte "bestimmte Nutzerkreise" besonders betrifft.

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Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln

(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Änderung des an sich bereits heftig umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf den Weg gebracht.

Die Initiative geht weit darüber hinaus, die Meldewege für Beschwerden nutzerfreundlicher zu gestalten und Auskunftsansprüche für gerichtliche Klagen durchsetzungsstärker zu machen. Über neue "Transparenzregeln" sollen die Betreiber etwa auch Angaben gegenüber Forschern machen, inwieweit "die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt".

Facebook, Google, Twitter & Co. müssen der Initiative zufolge zudem berichten, ob sie der Wissenschaft Hinweise über "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen" etwa von Hetzern gegeben haben. Die Informationen sollen Forschern eine weitergehende "anonymisierte Auswertung" potenzieller gezielter Hasskampagnen ermöglichen.

"Aus Rückmeldungen ist bekannt, dass sich strafbare Hassrede oft gegen bestimmte Gruppen richtet", erläutert das federführende Bundesjustizministerium die Stoßrichtung. Insbesondere Frauen und Minderheiten seien "in besonderer Weise" betroffen. Mit den erweiterten Hinweisen in den halbjährlichen Transparenzberichten könnten Wissenschaftler "systematische Analysen durchführen" und tiefergehende Erkenntnisse über die Strukturen von "Hasskriminalität" gewinnen.

Mit seinem Referentenentwurf hatte das Justizressort zunächst sogar eine ausdrückliche Pflicht für die Anbieter vorgesehen, Erkenntnisse darüber publik zu machen, "welche Gruppen von Nutzern rechtswidrige Inhalte besonders häufig teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und wer davon besonders betroffen ist. Google kritisierte diese nun im Regierungsentwurf etwas verklausulierte Auflage in einer Stellungnahme scharf: Das "Nachhalten solcher Informationen über Opfer und Täter" setze voraus, dass die Betreiber "eine umfassende Überwachungsstruktur in Bezug auf das Nutzerverhalten installieren".

Die Anbieter müssten nicht nur "Daten zum Nutzerverhalten" sammeln, sondern dieses auch umfangreich auswerten, monierte Google. Facebook gab ebenfalls zu bedenken, dass die neuen Transparenzauflagen "ohne weitreichende neue Datenerhebungen und -auswertungen in einem sehr sensiblen Bereich (beispielsweise ethnische oder religiöse Zugehörigkeit oder politische Gesinnung) nicht umsetzbar" seien.

Bürgerrechtsfreundlich hört sich zunächst das ebenfalls schon im Referentenentwurf angelegte, nach wie vor geplante "Gegenvorstellungsverfahren" an. Diese soll künftig bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen einem Nutzer und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks greifen, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen oder nicht. Die Betreiber werden so dazu verpflichtet, auf Antrag eines Mitglieds ihre Entscheidungen zum Löschen oder Beibehalten von Beiträgen zu überprüfen und das Ergebnis gegenüber dem Betroffenen "in jedem Einzelfall zu begründen".

Auch bei diesem "Put-Back-Mechanismus" steckt der Teufel aber im Detail. "Das Gegenvorstellungsverfahren soll als Art schiedsgerichtliches Verfahren zwischen Dienstanbieter, Betroffenem und dem Inhalte einstellenden Nutzer (auch 'Uploader' genannt) geführt werden", schreibt Google dazu. "Erneut verlagert das Gesetz damit jedenfalls faktisch staatliche Aufgaben mit in alle Richtungen nachteiligen Effekten auf Private. Zu nennen ist hier vor allem das erhebliche Risiko für Betroffene", dass ihre Identität im Rahmen des Ansatzes erkennbar werde.