Elektroautos sollen transparenter geladen werden
Mit Hilfe einer neuen Anwendungsregel der DKE soll der E-Fahrer das Kabel einstecken, automatisch identifiziert und eichrechtskonform abgerechnet werden.
"Im Vergleich zum Tanken von Sprit findet der Ladevorgang beim Elektroauto in Abwesenheit des Verkäufers statt und die Bezahlung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt. Ich konnte mir bislang nicht sicher sein, ob der Betrag auf der Rechnung korrekt ist", erklärt Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energy bei VDE|DKE. Seine "Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE" hat deshalb nun die Anwendungsregel "Eichrechtskonformes Laden" herausgebracht.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2418-3-100 legt Begriffe, Piktogramme, Konfigurationen, Anforderungen sowie Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen. Mit dem Abschluss der öffentlichen Einspruchsberatung ist das Projekt jetzt abgeschlossen und steht kurz vor der Veröffentlichung.
Mit der Anwendungsregel "Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen" stellt die VDE_DKE nach ihren Angaben "klare Anforderungen, auf deren Basis die Industrie nun eichrechtskonforme Wechsel- und Gleichstrom-Ladeeinrichtungen entwickeln kann und einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden können". Damit wird eine Lücke des Dokuments 6-A "Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ geschlossen, die nach Meinung von Branchenvertretern einem flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur bisher im Weg lag. Die Anwendungsregel ist gleichermaßen für Hersteller, Zertifizierungsstellen und Eichbehörden gedacht. Dem Beispiel Deutschlands sollen weitere Länder folgen. (anw)