Mehr Ăśberwachung & Co.: Der Bundesrat im netzpolitischen Vollzugsmodus

Der Bundesrat hat zahlreiche Gesetze und Verordnungen teils im Schnellverfahren befürwortet, bei denen es etwa um die E-Fußfessel für Gefährder und Extremisten, die Datenschutzreform, autonomes Fahren, Netzneutralität und Ladesäulen geht.

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Gebäude des Bundesrats in Berlin Au0enansicht

(Bild: Bundesrat)

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Die Legislaturperiode läuft mit der nahenden Sommerpause aus, sodass weiter Hochbetrieb in den Gesetzgebungsgremien herrscht. Der Bundesrat behandelte in seiner Plenarsitzung am Freitag neben zahlreichen weiteren Vorlagen 39 Initiativen, die der Bundestag in den vergangenen Wochen beschlossen hatte. Vielfach berieten die Ländervertreter dabei Entwürfe in verkürzter Frist, damit die entsprechenden Gesetze noch rasch in Kraft treten können. Darunter sind auch viele netzpolitische und IT-relevante Vorhaben, die der Bundesrat alle passieren ließ. Die Option, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen, stand trotz einiger heftig umstrittener Entwürfe nicht einmal zur Debatte.

So befürwortete die Länderkammer im Eilverfahren etwa die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), wonach die Behörde künftig eine "Polizei-Cloud" errichten sowie Hausarrest für terroristische "Gefährder" verhängen und diesen mit einer elektronischen Fußfessel und anderen "technischen Mitteln" durchsetzen kann. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder waren gegen die Reform Sturm gelaufen. Auf keinen Widerstand stieß zudem der parallele Gesetzentwurf, auf deren Basis Sicherheitsbehörden den Aufenthalt deutlich mehr extremistischer Straftäter mit E-Fußfesseln kontrollieren können sollen.

Der Staat soll von Mai 2018 an ferner nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens Flugpassagierdaten (PNR) sammeln, automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgleichen sowie anderweitig auswerten. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf abgenickt, obwohl der Europäische Gerichtshof gerade am PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada noch prüft, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig ist. Kritiker befürchten eine "Totalüberwachung des Reiseverkehrs".

Auf der Liste der bestätigten Vorhaben stand auch der Entwurf, mit dem das Bundesdatenschutzgesetz an die EU-Datenschutzreform angepasst werden soll. Der Bundestag hatte hier vor allem bei den zunächst geplanten Schranken für Informations-, Auskunfts- und Löschansprüchen von Bürgern noch etwas nachgebessert, es bleibt aber nun auch mit dem Segen der Länder bei erheblichen Einschnitten in die Kontroll- und Aufsichtsrechte der Datenschutzbehörden. Verbraucherschützer und Bürgerrechtler warnen, dass der Entwurf das europäische Harmonisierungsziel untergrabe und insbesondere bei den Betroffenenrechten und der Zweckbindung gegen die EU-Vorgaben verstoße.

Ohne Aussprache bestätigt haben die Länder ferner eine Gesetzesnovelle, der zufolge Provider fortan im Kampf gegen Netzstörungen per "Deep Packet Inspection (DPI) light" Steuerdaten auswerten und Datenverkehr unterbinden dürfen. Eigentlich geht es bei dieser Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darum, die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit umzusetzen.

Mit einer weiteren, vom Bundesrat bestätigten TKG-Reform schickt sich der Gesetzgeber an, die europäische Verordnung zur Netzneutralität im hiesigen Recht zu verankern. Verstöße gegen das Prinzip des offenen Internets werden damit aber nur lückenhaft und mit überschaubaren Geldbußen von bis zu 500.000 Euro sanktioniert. Gebrochene Bandbreitenversprechen bleiben ungeahndet.

Zugestimmt hat die Kammer zudem dem umkämpften Gesetzentwurf zum mehr oder weniger autonomen Fahren. Damit muss der Fahrer die Steuerung über den Wagen beim Einsatz hoch- oder vollautomatisierter Systeme übernehmen, wenn diese ihn dazu aufforderen oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung etwa bei einem geplatzten Reifen nicht mehr vorliegen. Um nachweisen zu können, ob der Mensch in einer bestimmten Situation die Fahraufgabe innehatte oder der Computer, wird der Einsatz eines Datenspeichers in Form einer Blackbox vorgeschrieben.

Die Länder betonen hier in einer Entschließung aber, dass damit "nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Nutzung" für das automatisierte Fahren geschaffen werde. Spätestens im Rahmen der für 2019 vorgesehenen Evaluierung müssten Haftungs- und Datenschutzfragen neu geprüft werden.

Im Verkehrsbereich hat der Bundesrat auch einer überarbeiteten Ladesäulenverordnung für Elektroautos stattgegeben. Damit soll die Authentifizierung und Bezahlung an Stromtankstellen deutschlandweit vereinheitlicht werden. Elektroautofahrer können künftig jede Ladestation im öffentlichen Raum etwa über eine App oder mobile Internetseite nutzen, auch ohne vorher langfristige Verträge abschließen zu müssen.

Mit einer Maßgabe zum weiter zu ermöglichenden Faxversand einschlägiger Anordnungen haben die Länder schließlich einer Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zugestimmt. Dabei geht es etwa darum, technische und organisatorische Details zur neuen Vorratsdatenspeicherung festzulegen, mit der Provider nach einer 18-monatigen Übergangsfrist vom 1. Juli an starten müssen. Kleinere Provider, die weniger als 100.000 Kunden haben, brauchen demnach keine normierte Sicherheitsschnittstelle für den Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden verwenden, sondern dürfen einen allgemein verfügbaren, verschlüsselten E-Mail-Dienst nutzen.

Zudem wird klargestellt, dass neben reinen E-Mail-Providern auch Erbringer "ausschließlich nichtkennungsbezogener Internetzugangsdienste über ein drahtloses lokales Netzwerk" keine Technik zur allgemeinen Telekommunikationsüberwachung bereithalten müssen, wenn daran "nicht mehr als 100.000 Teilnehmer oder sonstige Endnutzer angeschlossen sind". Laut dem TKG und einer Mitteilung der Bundesnetzagentur sind WLAN-Betreiber etwa in Hotels, Restaurants und Cafés zudem generell nicht von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erfasst. Ob etwa Freifunker darunter fallen, hängt laut Bundeswirtschaftsministerium von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Letztlich müsse die Regulierungsbehörde entscheiden. (jam)