NetzDG: Richter finden Gesetz gegen Hass im Netz nachbesserungswĂĽrdig
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem strafbare Inhalte im Internet besser verfolgt werden sollte, greift nicht wie gewollt, meint der Deutsche Richterbund.
Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisiert das vor anderthalb Jahren in Kraft getretene Gesetz gegen Hass im Netz als wenig effektiv. "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat für die Verfolgung von strafbarem Hass und Hetze im Netz bislang nicht die erhofften Fortschritte gebracht", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Rebehn forderte eine gesetzliche Auskunftspflicht der sozialen Netzwerke beim Verdacht auf Straftaten, ähnlich wie bei Telekommunikationsanbietern. "Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern", sagte er.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten. Soziale Netzwerke müssen demnach klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Gegner des Gesetzes argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.
Die Auskunftsstellen der Netzwerke gäben Klarnamen oder Mailadressen von Nutzern trotz Verdachts auf Straftaten vielfach nicht an die Behörden heraus, beklagte Rebehn. "Facebook beantwortet Anfragen in der Regel mit dem Verweis auf ein Rechtshilfeersuchen an die USA. Das ist wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos." Der Richterbund hatte seine Kritikpunkte bereits im Frühjahr 2017 in einer Stellungnahme zum NetzDG-Referentenentwurf angebracht. (mit Material der dpa) / (anw)