Polizeiexperte: Waffen aus 3D-Drucker sind in Deutschland verboten
In den USA veröffentlichen Aktivisten Pläne für den 3D-Druck von Schusswaffen. In Deutschland sind Herstellung und Besitz strafbar, erklärt die Polizei.
Schusswaffen aus 3D-Druckern können nach Einschätzung des kommissarischen Chefs des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, das Problem des illegalen Waffenhandels verstärken.
"Aber ehrlich gesagt sind frei verfügbare Waffen, solche in Eigenkonstruktion oder die Zweckentfremdung von Gegenständen zur Gewaltausübung doch nicht neu", sagte Fiedler der Zeitung Die Welt. So gebe es im Internet auch Bauanleitungen für Sprengstoff. Schusswaffen aus dem 3D-Drucker wären dann eine zusätzliche Facette.
In den USA will die Organisation Defense Distributed Pläne zur Herstellung von Waffen auf 3D-Druckern veröffentlichen. Einige US-Bundestaaten klagen gegen das Vorhaben und die Einigung der Organisaiton mit der US-Bundesregierung.
Eindeutige Rechtslage
Die deutsche Rechtslage sei klar, sage Fiedler: "Stellt man so eine Waffe her oder besitzt sie, macht man sich strafbar." Ein grundlegendes Problem seien Waffen aus dem 3D-Drucker aber bisher nicht. "Zum einen sind 3D-Drucker noch ziemlich teuer, außerdem sind die Waffenmodelle unausgereift und besonders für den Schützen selbst gefährlich." Die Technik werde sich aber weiterentwickeln.
"Es ist derzeit sehr viel einfacher, sich so (illegal) eine Waffe zu besorgen, als selbst eine herzustellen", sagte der Kommissarische BKA-Bundesvorsitzende. Auch Gegenstände aus Kunststoff ließen sich zudem technisch erkennen. "Es sollte bei Kontrollen am Flughafen schon heute keinen Unterschied mache, ob eine Waffe aus Metall oder Plastik besteht." (axk)