Schusswaffen aus 3D-Druckern: Defense Distributed darf weiter keine Pläne anbieten
Ein US-Bundesgericht hat die einstweilige Verfügung gegen das Internet-Portal Defense Distributed verlängert. Dieses will Waffenpläne für 3D-Drucker anbieten.
Ein US-Bundesgericht in Seattle hat die einstweilige Verfügung verlängert, die die Veröffentlichung von Plänen für Schusswaffen aus dem 3D-Drucker untersagte. Damit bleibt es der Gruppe Defense Distributed und ihrem Gründer Cody Wilson auch weiterhin untersagt, ein Portal zum Hochladen von Bauanleitungen für scharfe Pistolen aus Kunststoff anzubieten. Die ursprüngliche Verfügung des Gerichts stammte vom 31. Juli und wäre am heutigen 28. August ausgelaufen.
Hintergrund des Gerichtsbeschlusses ist eine Klage, die mehrere US-Bundesstaaten gegen das Außenministerium in Washington D.C. führen. Dieses hatte im Juli 2018 überraschend eine Kehrtwende in Sachen 3D-gedruckter Waffen vollzogen und ankündigt, Wilson und seine Gruppe weitgehend gewähren zu lassen. Zuvor hatte das Ministerium sich fünf Jahre lang mit Defense Distributed um die Freigabe für das Portal gestritten und vor Gericht gute Aussichten gehabt. Wilson wollte die Baupläne nach der Freigabe am 1. August diesen Jahres veröffentlichen und hatte den Termin angesichts mehrerer Klagen sogar noch um einen Tag vorgezogen.
Bei seinem Vorhaben beruft sich Wilson auf den ersten Verfassungszusatz und die darin festgeschriebene Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit. Richter Robert S. Lasnik hingegen verlängerte die einstweilige Verfügung mit der Begründung, dass Baupläne für Waffen aus dem 3D-Drucker auch auf anderem Weg weitergegeben werden könnten. Daher werde der erste Verfassungszusatz daher nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. (mon)