Tor Hidden Services & Co: Bundesrat will härter gegen illegale Dienste vorgehen

Der Bundesrat will über ein härteres Vorgehen gegen Betreiber von illegalen Diensten entscheiden. Im Visier sind unter anderem die Tor Hidden Services.

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Tor Hidden Services & Co: Bundesrat entscheidet über härteres Vorgehen gegen illegale Dienste

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Am Freitag entscheidet der Bundesrat, ob künftig ein härteres strafrechtliches Vorgehen gegen illegale Handelsplattformen im Darknet möglich ist. Dafür soll im Strafgesetzbuch ein neuer, eigener Straftatbestand eingeführt werden, der § 126a mit dem Titel "Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten". Die Gesetzesinitiative geht auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen zurück. Die vorgesehene Höchststrafe beträgt drei Jahre Gefängnis. Betroffen wären Betreiber, die über Dienste Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen.

Illegale Online-Handelsplattformen spielen in der Strafverfolgung laut Bundeskriminalamt zunehmend eine Rolle. Auch die europäische Polizeibehörde Europol sieht in den Plattformen eine Schnittstelle von Cybercrime und organisierter Kriminalität. Nordrhein-Westfalen und Hessen gehen davon aus, dass die geltende Rechtslage keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet bietet. Bisher könnten die Betreiber allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden, die aber in der Regel schwer nachzuweisen sei. Als exemplarischen Darknet-Dienst hat die Gesetzesinitiative Tor Hidden Services im Visier, bei dem das anonyme Anbieten und nicht das anonyme Surfen im Vordergrund steht.

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, sagte heise online, dass die Grünen eine gesonderte Strafbarkeit für betreibende Plattformen im Darknet ablehnten. So solle das "das Betreiben von Plattformen nicht per se unter Kriminalitätsverdacht gestellt werden, zumal sich die Frage stellt, warum Plattformen im Darknet eigentlich anders behandelt werden sollen, als die in anderen Bereichen des Internets". Die damit verbundene Aufweichung der Anonymität im Netz sei überdies mit den Vorgaben des Telemediengesetzes nur schwer in Einklang zu bringen.

Auch die schleswig-holsteinische Landesdatenschützerin Marit Hansen zeigt sich skeptisch. Die Formulierung "Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten" könne in der Praxis zu weit verstanden werden. Hansen: "Es werden heutzutage vielfältige internetbasierte Leistungen angeboten, deren Ziel nicht eine Straftat ist, aber die dennoch Straftaten im weitesten Sinne ermöglichen und nicht ausschließen". Das beträfe auch Angebote zum Selbstdatenschutz mit Anonymisierern oder Verschlüsselung.

Der Bundesrat weist vorsorglich darauf hin, dass auch Journalisten und Whistleblower "die Anonymität des Darknets nutzen", wie auch "viele Privatpersonen, die ihre Daten schützen möchten". Deshalb sollen nicht alle Angebote umfasst sein, sondern nur diejenigen, die auf Straftatenermöglichung oder -förderung ausgerichtet sind. Marit Hansen kritisiert jedoch, dass der Regelungsentwurf an dieser Stelle nicht klar genug formuliert sei: "Ist jeder Tor-Node-Betreiber betroffen, der ja dazu beiträgt, dass Hidden Services überhaupt genutzt werden können?"

Unklar ist auch, ob Software-Hersteller im Bereich von Sicherheit und Datenschutz betroffen sind. Der GesetzesbegrĂĽndung nach seien sie zwar nicht erfasst, so Hansen, doch der Entwurfstext sei hier ebenfalls nicht klar genug, da er die anvisierten Handelsplattformen nicht ausdrĂĽcklich benennt. Hansen warnt daher davor, dass diejenigen nicht verunsichert werden sollten, "die sich fĂĽr Datenschutz und Datensicherheit im Internet einsetzen und Angebote fĂĽr den Schutz der Nutzenden entwickeln."