Upload-Filter: Bundesregierung stellt sich hinter die EU-Urheberrechtsreform

Noch vor dem letzten formellen Schritt in Brüssel will Frankreich bereits Upload-Filter testen. Und bei der Abstimmung hatten sich Abgeordnete "verwählt".

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Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

(Bild: deepadesigns / shutterstock.com)

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Die Bundesregierung will sich beim letzten größeren formalen Akt für die umkämpfte EU-Urheberrechtsreform nicht querstellen. Man stehe nach wie vor zu dem "ausgehandelten Kompromiss", betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett habe "mit Respekt zur Kenntnis" genommen, dass das EU-Parlament den Richtlinienentwurf am Dienstag gebilligt habe.

Die Initiative muss noch den Ministerrat passieren, was in der zweiten oder dritten Aprilwoche über die Bühne gehen soll. In der Regel winken Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten Dossiers, über die Verhandlungsführer aller am Gesetzgebungsprozess beteiligten EU-Gremien in den sogenannten Trilog-Runden bereits eine Einigung erzielt haben, einfach durch. Sollten mehrere EU-Länder aber mit Nein stimmen oder sich enthalten, könnte die Novelle noch scheitern.

EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13/17

Hoffnungen von Gegnern der Richtlinie liegen unter anderem auf Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Artikel 17 (vormals 13) und die damit verknüpften Upload-Filter prinzipiell ablehnt. Die SPD-Politikerin bedauerte daher den Beschluss des Entwurfs durch die Volksvertreter. Zugleich empfahl sie aber, dass es nun am Besten wäre, den Blick auf die nationale Umsetzung zu richten.

Der frühere britische Außenminister und Brexit-Befürworter Boris Johnson bezeichnete das neue Copyright-Gesetz auf Twitter als "schrecklich für das Internet". Er sieht darin ein klassisches Beispiel dafür, dass die EU "den Reichen und Mächtigen" helfe. Es sei daher gut, dass Großbritannien "die Kontrolle" zurückerlangen wolle. Die Liberale Marietje Schaake erinnerte den Konservativen daraufhin daran, dass London sich im Rat der "Sperrminorität" anschließen und das Vorhaben so noch verhindern könnte.

Frankreich will derweil rasch Nägel mit Köpfen machen und die Upload-Filter einführen, die den Verfechtern der Reform zufolge gar nicht wortwörtlich in Artikel 17 stehen. Der französische Kulturminister Franck Riester hat am Mittwoch "binnen weniger Tage" den Start eines Pilotprojekts angekündigt, um "Erkennungstechnologien für Inhalte" voranzubringen und deren Eigenschaften definieren.

Daran beteiligt sein sollen ein Beirat für "das künstlerische und literarische Eigentum", die für die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet und Online-Sperren zuständige Behörde Hadopi sowie das nationale Zentrum für das Kino und audiovisuelle Medien. Die damit zu testenden Instrumente hält der Liberalkonservative für "zentral für den Schutz von Werken Plattformen zum Teilen von Inhalten".
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Der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken verwies parallel darauf, dass das Resultat bei der Stimmabgabe im Parlament auch hätte anders ausfallen können. Dem SPD-Politiker zufolge haben sich "zehn Kollegen" bei dem Antrag, über Änderungen an der im Trilog gefundenen Übereinkunft zu entscheiden, nachträglich auf "Zustimmen" korrigiert und zwei auf "Enthalten". Wenn die Volksvertreter gleich "richtig" abgestimmt hätten, wäre es möglich gewesen, in Folge ein Aus etwa für Artikel 17 zumindest zur Wahl zu stellen. Bei der entsprechenden Abstimmung selbst waren 312 Parlamentarier für und 317 gegen Änderungen am Kernpaket.

Berichten zufolge hat eine Gruppe schwedischer Sozialdemokraten bei der Abstimmung, ob Änderungsanträge abgestimmt werden sollten, in den entscheidenden Sekunden "den falschen Knopf" gedrückt und ihr Stimmverhalten nachträglich korrigiert. "In den knapp zwei Stunden Abstimmungsmarathon am Dienstag wurden fast 1000 Einzelabstimmungen durchgeführt", erklärte ein Parlamentssprecher gegenüber heise online. "Da kann man sich schon mal vertun." Das Ergebnis ändere eine nachträgliche Korrektur aber nicht. Nur der Name werde eben im Protokoll später ausgetauscht. Beobachter gehen auch davon aus, dass sich die entsprechenden Abgeordneten nicht wirklich "verwählt" haben, sondern sich im Nachgang rein waschen wollten von ihrer Verantwortung etwa für Upload-Filter.

Für das Gesamtpaket einschließlich Artikel 17 sprachen sich schließlich 348 Abgeordnete aus, 274 stimmten dagegen, 36 enthielten sich; dabei soll es auch nicht zu "Verwählern" gekommen sein.

Julia Reda, die von der grünen Fraktion aus jahrelang vor negativen Konsequenzen für das Internet und die Meinungsfreiheit insbesondere durch Artikel 13 warnte und immer wieder Alternativen ins Spiel brachte, hat noch einen anderen möglichen Grund genannt, wieso die Novelle letztlich knapp durchging. Sie beschuldigt ihren bisherigen Mitarbeiter und zunächst geplanten "Tandem-Partner" für die Europa-Wahl, Gilles Bordelais, ihr Team geschwächt zu haben.

Ihr Ex-Büroleiter habe "mehrere Frauen im Parlament bedrängt", erhebt Reda schwere Vorwürfe in einem Video auf Twitter, ein Langfassung findet sich auch auf Youtube. Der Beirat für Beschäftigung am Arbeitsplatz habe festgestellt, "dass Aspekte seines Verhaltens sexuelle Belästigung darstellen". Bordelais habe so "unserer Arbeit wie kein anderer Schaden zugefügt". Dessen "absolut inakzeptables" Verhalten habe ihrem Team "viele Stunden Arbeit gekostet, die wir im letzten Jahr nicht in die Urheberrechtsreform stecken konnten". Ihr Büro sei wegen der Vorkommnisse ein ganzes Jahr unterbesetzt gewesen. Redas Resümee: "Wäre Gilles nicht gewesen, dann hätten wir vielleicht gewonnen".

Die Abgeordnete erklärte zudem: "Ich werde die Piraten zur Europawahl nicht wählen." Sie sei aus der Partei auch ausgetreten. Grund dafür sei, dass der Bundeswahlausschuss Bordelais jüngst als Kandidat für die Europa-Wahl auf dem eigentlich wenig aussichtsreichen Listenplatz 2 der Piratenpartei zugelassen habe. Reda rät ihren Unterstützern, besser für die Linken, die Grünen, die FDP, bedingt für die SPD oder andere Parteien zu stimmen, die sich gegen Upload-Filter eingesetzt hätten.

Die europäische Piratenpartei erklärte mittlerweile, dass es wegen komplexer Wahlvorschriften nicht mehr möglich gewesen sei, den Kandidaten von der Liste zu streichen. Sollte Bordelais wider Erwarten gewählt werden, gebe es für ihn keinen Platz in der Gruppe der Piraten im EU-Parlament. Die hiesige Piratenpartei warf dem Beschuldigten vor, sie "gezielt getäuscht" zu haben mit dem Versprechen, seine Kandidatur niederzulegen. (axk)