Fernidentifizierung für Drohnen erklärt: Wie sie funktioniert, wer sie braucht

Nach langem Hin und Her gilt seit dem 1. Januar die neue Drohnenverordnung. Wir erklären, was Sie bei der darin enthaltenen Fernidentifizierung beachten müssen.

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(Bild: KI Midjourney | Bearbeitung heise online)

Lesezeit: 9 Min.
Inhaltsverzeichnis

Drohnenpiloten aufgepasst: Mit der Neufassung der EU-Drohnenverordnung ändern sich nun zwei zentrale Punkte: Viele Drohnen müssen ab sofort klassifiziert und aus der Ferne identifizierbar sein. Wir beschäftigen uns in diesem Artikel mit der Fernidentifizierung, die auch Remote ID genannt wird. Sie liefert Informationen über den Besitzer der Drohne, die Drohne selbst und den Flug. Wir erklären, welche Fluggeräte die Ortungsfunktion benötigen, ob man sie vielleicht sogar nachrüsten muss und welche Informationen sie über Nutzer preisgibt.

Drohnen müssen mit einer Nummer am Gerät dem sogenannten Betreiber zuzuordnen sein. Man erhält die Betreibernummer bei der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Bei der Registrierung fragt das Amt Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer ab. Diese persönlichen Daten stehen nur dem Amt zur Verfügung und sind bei der Fernidentifizierung nicht einsehbar. Die Drohne beschriftet man dann außen sichtbar mit der Betreibernummer. Da die Nummer im Flug gewöhnlich nicht mit bloßem Auge erkennbar ist, muss diese auch aus der Ferne mit dem Handy per App auslesbar sein.

Drohnen und Quadrokopter

Die EU-Drohnenverordnung hat zwei Ziele: Zum einen sollen Drohnen durch eine Remote ID elektronisch gekennzeichnet sein, die mit einer App auslesbar ist. Dadurch kann man Piloten bei Verstößen oder rechtswidrigen Handlungen einfacher zur Rechenschaft ziehen. Das kommt etwa dann zum Tragen, wenn Drohnen in nicht erlaubten Höhen oder Bereichen fliegen. Zum anderen sollen außenstehende Privatpersonen in ihrer Privatsphäre besser geschützt werden. Dafür soll unter anderem die Position des Drohnenpiloten übermittelt werden. Ziel der Verordnung ist die höhere Akzeptanz des Drohnenfliegens in der Öffentlichkeit.

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