Abmahnungen im Online-Handel weiter rückläufig

Diese Zahlen klingen nach Entspannung im Online-Handel: Massenabmahner treten kaum noch auf, insgesamt ist die Zahl der Abmahnungen deutlich gesunken.

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Von
  • Marzena Sicking

Trusted Shops hat die dritte Auflage seiner Studie "Abmahnungen im Online-Handel" vorgelegt. Der bisherige Trend setzt sich demnach fort: Die Zahl der Abmahnungen ist weiter gesunken, es werden von Jahr zu Jahr weniger. Auch die Anzahl der im Markt auftretenden Massenabmahner ging deutlich zurück.

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte lautet: Abmahnungen gehören für Online-Händler nach wie vor zum geschäftlichen Alltag.

So verzeichnet die Studie einen Rückgang der Abmahnungen seit 2007 um etwa 33 Prozent. Trotzdem bekommt ein Online-Händler pro Jahr laut Statistik mindestens eine Abmahnung. Im Durchschnitt waren es in diesem Jahr 1,4. Immerhin, es werden weniger: 2009 waren es noch 1,6 Abmahnungen pro Online-Händler, 2007 sogar 2,1. Besonders stark ist der Rückgang bei den so genannten rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen, bei denen es im Grunde nur darum geht, den Empfänger kräftig zur Kasse zu bitten. Ihr Anteil an den verschickten Abmahnungen sank von 6,25 auf 2,2 Prozent.

Als die fünf häufigsten Abmahngründe hat die Studie fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent), Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent), Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent), fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent) und fehlerhafte AGB (7,1 Prozent) identifiziert.

Doch auch wenn die Abmahnhäufigkeit abnimmt, hat das Problem nicht an Schärfe verloren. Im Gegenteil: 51 Prozent der befragten Shop-Betreiber sehen ihre Existenz durch die Abmahnungen bedroht. Vor zwei Jahren waren es noch zehn Prozent weniger. Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden, der den Händlern durch Abmahnungen entsteht, bei 5.300 Euro. Insgesamt 90 Prozent der Umfrageteilnehmer hatten sogar einen Schaden von bis zu 10.000 Euro erlitten. Im Vergleich zu 2009 entspricht das einem Anstieg von mehr als 10 Prozent.

Weitere Ergebnisse der Studie: In mehr als 10 Prozent der Fälle erhielt der Abmahner am Ende weniger Geld, als er ursprünglich gefordert hatte. Verhandeln lohnt sich also auf jeden Fall. Und Widerstand zahlt sich ebenfalls aus: In gerade einmal sieben Prozent der Fälle, in denen sich die Händler gegen eine Abmahnung wehrten, war der Abwehrversuch erfolglos. Weitere 12 Prozent wehrten sich gar nicht, weil sie das Kostenrisiko scheuten. Demnach hatten 81 Prozent der Betroffenen mit ihrem Einspruch zumindest teilweise Erfolg. (masi)