Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Voraussichtlich Ende Mai wird das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf zur Rentenreform abstimmen. Thema ist auch die verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Bundesregierung plant, alle Selbstständigen in Zukunft zu einer obligatorischen Altersvorsorge zu verpflichten. Dies soll ihrem "sozialen Schutz" dienen und bestehende Alterssicherungslücken schließen.

Fakt ist: Selbstständige sind besonders oft von Altersarmut betroffen. Viele sorgen nicht vor oder stecken das gesamte Geld in die Firma. Funktioniert das Geschäftskonzept nicht oder nicht gut genug, stehen sie ohne Rücklagen da und sind im Alter auf Unterstützung angewiesen. Nach Schätzungen der DIHK haben rund 1,8 Millionen Selbstständige keine Rentenversicherung. Die soll, genau wie vor ein paar Jahren die Krankenversicherung, nun Pflicht werden.

Das dazugehörige Konzept der verpflichtende Altersvorsorge ist Teil des Gesetzentwurfs zur Rentenreform, der voraussichtlich Ende Mai 2012 im Bundeskabinett zur Abstimmung vorgelegt wird. Aber was genau ist eigentlich geplant?

Die Altersvorsorgepflicht soll bis zur Grenze einer Basissicherung für alle Selbstständigen gelten. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass jüngere Selbstständige dafür etwa 250 bis 300 Euro im Monat aufwenden müssten.

Ausgenommen sind Personen, die bereits anderweitig pflichtweise abgesichert sind, beispielsweise in berufsständischen Versorgungswerken. Auch Selbstständige, die älter als 50 Jahre und damit im "rentennahen" Alter sind, werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen. Ebenso nebenberuflich oder geringfügig (bis 400 Euro pro Monat) verdienende Selbstständige. Auch wer zwischen 30 und 50 Jahre alt ist und bereits freiwillig vorsorgt, kann sich unter Umständen von der Vorsorgepflicht befreien lassen.

Auch soll die besondere Situation der Selbstständigen berücksichtigt werden. So soll es die Möglichkeit einer flexiblen Beitragszahlung geben. In der Existenzgründungsphase sollen beitragsfreie Zeiten die Unternehmensgründung erleichtern bzw. nicht gefährden. Selbstständige haben außerdem die Wahl, ob sie in eine Lebensversicherung, eine Rüruprente, eine private oder gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten.

Zugleich sollen mit der Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht andere Pflichtregelungen (wie z.B. die Handwerkerpflichtversicherung) abgeschafft werden. Die Rente soll dann auch im Insolvenzfall sicher sein: Die Erträge dürfen nicht vererbt, übertragen, beliehen, verkauft oder kapitalisierbar werden und müssen als Rente an den Selbstständigen ausgezahlt werden. Dies muss auch gewährleistet sein, falls der Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen will und eine andere Form der Vorsorge vorzieht. (gs)
(masi)