Die 20 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung, Teil I

Für Arbeitnehmer wird es allmählich Zeit, die Steuererklärung 2009 abzugeben. Dabei kann man sich vom Staat eine Menge Geld zurückholen – wenn man weiß, worauf es ankommt. Die Finanzexperten von www.steuerberaten.de erklären, worauf man unbedingt achten muss.

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Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Marzena Sicking
Inhaltsverzeichnis

Die nachfolgende Liste der größten Fehler bei der Steuererklärung stammen von Jochen Traut, einem erfahrenen, ehemaligen Finanzbeamten. Wir haben ihn gebeten, die häufigsten Fehler der Steuerpflichtigen beim Erstellen der Steuererklärung zu schildern und sich daraus ergebende Anregungen stichwortartig zusammen zu stellen.

Wer keine Steuererklärung abgibt, bekommt auch nichts zurück! Einer der größten Fehler ist es, eine Steuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich erst gar nicht abzugeben, denn erfahrungsgemäß können sich Arbeitnehmer oft auf eine Erstattung freuen. Glücklicherweise können Sie sich neuerdings für die Abgabe der Steuererklärung sogar mehr Zeit lassen. Das können bis zu 7 Jahre auf einmal werden! Also frisch ans Werk; da kann schon was zusammen kommen.

Ihr(e) Ex kostet Sie viel Geld? Setzen Sie den teuren Unterhalt für den / die Ex Ehemann / Ehefrau von der Steuer ab. Und die schon erwachsenen Kinder gehen nicht arbeiten und fristen ihr Dasein auf Kosten der Eltern? Setzen Sie als Eltern Ihre Aufwendungen für die Kinder u.a. für Kost und Logis ebenfalls als außergewöhnliche Belastung ab.

Tragen Sie die Entfernungskilometer bei der Entfernungspauschale richtig ein. Der Finanzbeamte schaut ohnehin in einen Routenplaner und der ist ziemlich genau. Also Abweichungen (z.B. Umwegfahrten) kurz begründen. Das gilt auch für die Anzahl der Arbeitstage. Isoliert betrachtet übersteigt die Entfernungspauschale bei einer einfachen Entfernung von 14 Kilometern zur Arbeit, 230 Arbeitstagen und einer Pauschale von 0,3 €/KM bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € (230 Tage x 14 KM/Tag x 0,3 €/KM= 966 €). In der Regel kommen jedoch noch weitere berufsbedingte Aufwendungen dazu. Auch bei kürzeren Distanzen kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Setzen Sie Ihr Arbeitszimmer wieder von der Steuer ab! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Und dann sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar.

Der Arbeitsmarkt verlangt zunehmend Mobilität von den Arbeitnehmern. Der Staat beteiligt sich dann aber an den Kosten für die so genannte doppelte Haushaltsführung. Dazu zählen z.B. die Miete für die Zweitwohnung, die Familienheimfahrten und Kosten für Einrichtungsgegenstände. Knackpunkt bei Alleinstehenden ist der sog. Mittelpunkt der Lebensinteressen. Die Finanzverwaltung unterstellt, dass sich dieser am Arbeitsort befindet. Daher sollte man sich frühzeitig Argumente dagegen zurechtlegen (beispielsweise Verlobte, Freundeskreis etc).

Wenn Ihnen der Arbeitgeber eine betriebliche Nutzung Ihres heimischen PCs bescheinigt, kann zumindest ein Teil der Kosten abgezogen werden. Oft werden sogar 50 Prozent anerkannt. Vergessen Sie auch nicht ,die Kosten für die Zinsen aus einer Finanzierung des Rechners und gegebenenfalls die anfallenden Internetkosten anzugeben!

Sie zahlen keine Steuern? Dann gibt es auch keine Steuererstattung zurück. Aber vergessen Sie nicht, die Anlage VL für die Arbeitnehmersparzulage trotzdem beim Finanzamt einzureichen. Hier gibt es zumindest ein paar Euro für vergleichsweise wirklich wenig Aufwand herauszuholen.

Prüfen Sie, ob Sie die vollelektronische Erklärung (Elster) auch wirklich übermittelt haben. Ansonsten flattert unverhofft ein Schätzungsbescheid mit einer bösen Nachzahlung ins Haus! Das kann sehr wehtun, wenn der Schätzungsbescheid bestandskräftig wird. Den Ärger, das Nachweisproblem, die Kosten und die Arbeit haben Sie!

Unterschreiben Sie die Steuererklärung! Überprüfen Sie lieber doppelt und dreifach, ob Sie es wirklich getan haben. Das die Unterschrift unter dem Dokument vergessen wird, kommt öfter vor, als man denkt. Nette Beamte schicken Sie ihnen zurück, böse laden Sie zu sich ins Amt ein. Sparen Sie sich diese Zeit.

Wieso bekommen Sie das Geld erst nach einem Jahr vom Finanzamt zurück? Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag haben Sie sofort monatlich mehr Netto in der Tasche. Unternehmer sollten ggf. auch Ihre Vorauszahlungen anpassen. Der Staat zahlt ohnehin erst nach dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres Zinsen! (Marzena Sicking) / (map)

10 weitere Tipps für Ihre Steuererklärung finden Sie in Teil II des Beitrags .

Jochen Traut, Steuerberater

(Bild: www.steuerberaten.de)

Jochen Traut ist als Steuerberater bei steuerberaten.de tätig. Der studierte Diplom-Finanzwirt (FH)
verließ 2010 die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz nach mehrjähriger Tätigkeit im Innen- und Außendienst. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen, Freiberuflern und den Bereichen Umsatzsteuer sowie internationales Steuerrecht. Kontakt und weitere Informationen unter www.steuerberaten.de (masi)