Finanzierung im IT-Handel: Kapital von Privatinvestoren

Sie suchen Geldgeber? Bieten Sie doch Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Verwandten eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen an. Die Finanzierung durch stille Teilhaber ist oft komfortabler, als die durch eine Bank.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Nicht nur Banken, Förderbanken oder Beteiligungsgesellschaften können den Unternehmer bei nötigen Investitionen unterstützen. Auch Freunde, Geschäftspartner, Familie und Kunden können sich als Privatinvestoren an der Firma beteiligen. Auch Kunden, Geschäftspartner, Freunde und Familie sollte man als mögliche Investoren auf dem Radar haben. Einige von ihnen suchen vielleicht gerade nach einer lukrativen Geldanlage, warum sollten Sie diese nicht anbieten?

Der Vorteil dieser Finanzierungsform ist, dass man sich keinem Rating unterziehen oder Sicherheiten für einen Bankkredit erbringen muss. Auch private Bürgschaften sind nicht nötig. Denn der Kunde oder Geschäftspartner, den man als Investor gewinnen will, kennt die Produkte und die Arbeitsweise des Unternehmens schon und erlebt hautnah mit, wie hier gewirtschaftet wird. Wer in dieser Form "aktiv" am Geschäft beteiligt ist, weiß mehr über die Firma, als eine Ratinganalyse aussagen kann.

Die kapitalmäßige Beteiligung der Privatinvestoren erfolgt in der Regel als Genussrechte, stille Beteiligung oder Anleihen: Die Investoren erhalten für ihr Geld Anteile an der Firma und werden am Gewinn beteiligt, haben aber kein Mitspracherecht im Tagesgeschäft. Der Unternehmer kann das Geld so einsetzen, wie er es für richtig hält und muss sich dafür keine "Genehmigung" von den Investoren holen.

Allerdings erweisen sich die Investoren durchaus auch als Stütze im Tagesgeschäft. Vor allem Kunden und Geschäftspartner, die sich an der Firma beteiligt haben, werden ihr Geld künftig lieber in "ihrem" Geschäft als bei der Konkurrenz ausgeben bzw. entsprechende Aufträge an die Firma geben, an der sie beteiligt sind, statt bei Außenstehenden für Umsatz zu sorgen.

Weiterer Vorteil: Bei solchen Beteiligungsangeboten spielt es keine Rolle, welcher Gesellschaftsform die Firma angehört. Ob Limted, GmbH oder AG: dieses Kapital darf jeder einsammeln. Allerdings werden ab einer gewissen Höhe auch bestimmte Anforderungen gestellt. Wer mehr als 500.000 Euro Kapital beschaffen und ein entsprechendes, öffentliches Beteiligungsangebot machen will, muss einen sogenannten Beteiligungsverkaufsprospekt erstellen und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatten lassen. Damit es hier nicht zu Problemen kommt, sollte dieser Prospekt nicht in Eigenregie erstellt, sondern unbedingt bei einer spezialisierten Fachanwaltskanzlei in Auftrag gegeben werden. Achtung: Auch wer die Beteiligung nur einem exklusiven Kreis (z.B. nur bestimmten Geschäftspartnern und Kunden) anbieten will, muss einen Verkaufsprospekt erstellen lassen, wenn es sich um eine größere Beteiligungssumme handelt. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)