Fristen zur Annahme eines Vertrages im Onlinehandel

Online-Händler müssen Kunden spätestens innerhalb von zwei Tagen eine Auftragsbestätigung zuschicken. Eine Frist von fünf Tagen ist diesen nicht zuzumuten.

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Von
  • Marzena Sicking

Bestellt ein Kunde Waren in einem Online-Shop, so hat er damit zunächst nur seinen Willen zum Kauf zum Ausdruck gebracht. Erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers kommt zwischen den Parteien tatsächlich ein Vertrag zustande. Mit der Vertragsannahme darf der Händler sich aber nicht unnötig viel Zeit lassen, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg (vom 29.10.2012, Az.: 315 O 422/12).

Verhandelt wurde der Fall eines Online-Händlers, dessen AGB einem Wettbewerber sauer aufstießen. Darin hieß es: "Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet." Er verschickte eine Abmahnung und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die der Online-Shop-Betreiber jedoch verweigerte. So landete der Fall vor Gericht.

Tatsächlich sah auch das Landgericht Hamburg in der AGB-Klausel einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Bei einer Bestellung über das Internet sei dem Kunden die lange Ungewissheit darüber, ob sein Auftrag überhaupt angenommen wurde, nicht zuzumuten. Wie die Richter weiter erklärten, dürfe dieser eine Antwort innerhalb von zwei Tagen erwarten. Das ist durchaus bemerkenswert, denn bei Alltagsgeschäften wurde in der Rechtsprechung bisher immer von einer 14-tägigen Frist ausgegangen.

Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht-Kanzlei München rät Online-Händlern dringend, ihre AGB diesbezüglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wie der Experte erklärt, sind eBay-Händler von der Problematik nicht betroffen, da Angebote auf der Auktionsplattform von Anfang an verbindlich sind und der Vertrag mit dem Kunden laut Nutzungsbedingungen der Plattform bereits durch die Absendung der Bestellung zustande kommt. (map)
(masi)