Garantie-Werbung bei Ebay wettbewerbswidrig

Händler, die mit Garantien werben möchten, sollten dabei auch die Details des Angebots nennen und die gesetzlichen Informationspflichten nicht vergessen.

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Von
  • Marzena Sicking

"Volle Garantie" klingt vielversprechend, ist im Grunde aber nichtssagend. Meint jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuell bekannt gewordenen Urteil (Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11).

Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Händler, der seine Ware bei Ebay mit dem Hinweis "volle Garantie" beworben hatte. Die Richter bestätigten, dass dies wettbewerbswidrig sei, wenn bei dieser Formulierung (und auch in den weiteren Angaben) die Garantiebedingungen nicht genau erläutert werden.

So müssen der Inhalt der Garantie, seine Dauer und Geltungsbereich genauso erläutert werden, wie die Umstände, unter denen der Kunde die Garantie geltend machen kann. Auch die Kontaktdaten des Garantiegebers müssen aufgezeigt werden. Desweiteren ist der Händler dazu verpflichtet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass seine Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Auch dies hatte der Händler versäumt.

Vermutlich hatte der Händler einfach nicht daran gedacht, dass eine Garantiewerbung bei Ebay ganz anderen Bestimmungen unterliegt, als die in einem "normalen" Online-Shop. Schon im April des letzten Jahres hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage nach Garantiewerbung im Online-Shop und Ebay bzw. dem Unterschied beschäftigen müssen (Urteil vom 14. April 2011, Az.: I ZR 133/09).

Dabei wurde herausgearbeitet, warum hier mit zweierlei Maß gemessen werden muss: Während eine solche Garantiewerbung in einem Online-Shop zunächst nur eine Anpreisung der Ware bedeutet, geht es bei Ebay schon um ein bindendes Angebot. Denn auch das Absenden einer Bestellung durch einen Kunden, ist bei einem Online-Shop noch kein Zustandekommen des Vertrages. Den muss der Händler erst bestätigen. Lapidar ausgedrückt bleibt dabei noch reichlich Raum, um den Kunden über seine Rechte zu informieren. Anders bei der "Sofortkauf"-Option bei Ebay, dies ist ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot. Wer sofort kaufen kann, muss auch sofort und komplett informiert werden. (masi)