GmbH-Reform [Update]

Seite 4: GmbH Gründung leicht gemacht

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GmbH-Gründung leicht gemacht

Um die Gründung einer GmbH in Standardfällen unkomplizierter und kostengünstiger zu ermöglichen, hat sich der Gesetzgeber ein so genanntes "Gründungs-Set" ausgedacht. Dieses umfasst einen Mustergesellschaftsvertrag und ein Muster für die Anmeldung der Handelsregistereintragung. Beides soll sich im Anhang zum neuen GmbH-Gesetz befinden, der Mustervertrag als Anlage 1 zu § 2, das Muster für die Handelsregisteranmeldung als Anlage 2 zu § 7. Das Gründungs-Set kann sowohl zur Gründung einer "normalen" GmbH als auch einer "Mini-GmbH" verwendet werden. Ziel der zur Verfügung gestellten Muster ist es, die Gründung einer GmbH ohne das Erfordernis einer rechtlichen Beratung zu ermöglichen. Bei Verwendung des Mustervertrages entfällt zudem die sonst zwingend erforderliche notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die damit verbundenen Kosten. Künftig ist lediglich die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter nötig. Die damit verbundenen Kosten sind im Vergleich zur notariellen Beurkundung zu vernachlässigen. So belaufen sich die Notarkosten ohne Auslagen bei Gründung einer Mehrpersonen-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € derzeit insgesamt auf ca. 465,00 €. Bei Verwendung des "Gründungs-Set" können diese zukünftig auf ca. 50,00 € gesenkt werden.

Der Mustervertrag ist jedoch wirklich nur für unkomplizierte Standardgründungen geeignet. So ist das Muster beispielsweise auf Bargründungen und die Höchstzahl von drei Gesellschaftern beschränkt. Jede Ergänzung oder Änderung des Mustervertrages macht wieder die Beurkundung durch einen Notar erforderlich.

Die Gesellschaftsform "GmbH" wird also durchaus wieder interessant für Unternehmer. Wer die Gründung einer GmbH oder Ltd. plant, oder beabsichtigt, sein Unternehmen in eine GmbH oder Ltd. umzuwandeln, sollte sich deshalb zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.