GmbH-Reform [Update]

Seite 5: Gründungs-Set: Der Gesellschaftervertrag

Inhaltsverzeichnis

Das "Gründungs-Set"

Das Gründungs-Set besteht derzeit aus 4 Komponenten: Dem Muster für einen Gesellschaftervertrag nebst ausführlicher Anleitung, einem Muster für die Handelsregisteranmeldung, einem Muster der Liste der Gesellschafter sowie der Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung. Die nachfolgend veröffentlichten Beispiele entsprechen dem Stand Mai 2008 und sind als vorläufige Muster zu betrachten, die vor allem einen Überblick über die Bestandteile des sogenannten "Gründungs-Sets" geben sollen.

Muster: Gesellschaftsvertrag

§ 1 Firma

Die Firma der Gesellschaft lautet
_Mustername_GmbH_.
oder _Mustername_Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschränkt)_.

Hinweis: Zutreffende Variante auswählen. Es kann nur eine Variante ausgewählt werden.
Wird die Variante mit dem Firmenbestandteil "GmbH" gewählt, muss das Stammkapital mindestens € 10.000,00 betragen.
Bei der Alternative mit dem Firmenbestandteil "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist das Stammkapital frei bestimmbar, muss jedoch mindestens einen Euro betragen.

"Mustername": Bestandteil, den die Firma (=Name) neben dem Element "GmbH" bzw. "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" enthalten soll. Hierbei ist unter Anderem Folgendes zu beachten:
* Die Firma muss zur Kennzeichnung der GmbH geeignet sein, also von den angesprochenen Verkehrskreisen als Namen verstanden werden.
* Der Firma muss Unterscheidungskraft zukommen; zum einen muss die Firma geeignet sein, bei dem angesprochenen Verkehrskreis die Assoziation zu einem ganz bestimmten Unternehmen zu wecken, zum anderen muss sie sich von allen in demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
* Die Firma darf nicht irreführend sein.

§ 2 Sitz

Sitz der Gesellschaft ist _Musterstadt_.

Hinweis: Musterstadt ersetzen durch politische Gemeinde im Inland.

§ 3 Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens

_ ist der Handel mit Waren.
_ ist die Produktion von Waren.
_ sind Dienstleistungen.

Hinweis: Zutreffende Variante ankreuzen. Es kann nur eine Variante ausgewählt werden.

§ 4 Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € _Betrag_

Hinweis: Höhe des Stammkapitals, mindestens € 10.000,00. Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital frei gewählt werden, muss jedoch mindestens ein Euro betragen.

§ 5 Geschäftsanteile

Vom Stammkapital übernehmen bei der Gründung:

a) Herr/Frau/Juristische Person: _Nachname_Vorname_Geburtsdatum_Wohnort_
einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von € _Betrag_

b) Herr/Frau/Juristische Person: _Nachname_Vorname_Geburtsdatum_Wohnort_
einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von € _Betrag_

c) Herr/Frau/Juristische Person: _Nachname_Vorname_Geburtsdatum_Wohnort_
einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von € _Betrag_

Hinweis: Jeder Gesellschafter muss einen Geschäftsanteil übernehmen. Kein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile übernehmen.
Jeder Gesellschafter ist mit Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Zudem ist der Nennbetrag des Geschäftsanteils, den der betreffende Gesellschafter übernimmt, einzutragen.
Der Nennbetrag des Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Wird die Gesellschaft nur durch eine Person gegründet, muss der Nennbetrag des Geschäftsanteils dem Betrag des Stammkapitals entsprechen.
Wird die Gesellschaft nur durch einen oder zwei Gesellschafter gegründet, sind b) und c) beziehungsweise c) vollständig zu streichen.

Die Einlagen auf die Geschäftsanteile sind von jedem Gesellschafter in Geld zu erbringen, und zwar
– sofort in voller Höhe
oder
– zu 50 % sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt.

Hinweis: Zutreffende Variante ankreuzen. Die erste Variante muss gewählt werden, wenn eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden soll.

§ 6 Vertretung

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt stets einzeln und ist berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

§ 7 Gründungsaufwand

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten, insbesondere Beratungs-, Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten sowie etwaige Steuern bis zu einem Gesamtbetrag von € 400,00. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter bzw. tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

_Ort_, den _Datum_

_Gesellschafter 1_ _Gesellschafter 2_

Hinweis: Ort und Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags eintragen. Die Anmeldung ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Unterschriften sind von einem Notar zu beglaubigen.