Sturz eines Unternehmers beim Holen der Geschäftspost

Der Sturz auf einer Treppe im Privathaus kann durchaus einen Arbeitsunfall begründen. Nämlich dann, wenn der Betroffene sie aus beruflichen Gründen hinunterging.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die gesetzliche Unfallversicherung muss bei Arbeitsunfällen finanzielle Leistungen erbringen. Dazu gehören beispielsweise medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld oder auch eine Verletztenrente. Damit ein Schaden als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss er allerdings erwiesenermaßen in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Der Ort des Geschehens steht dabei jedoch nicht zwingend im Vordergrund.

So war es auch im Fall eines 58-jährigen Unternehmers, der eine Kfz-Werkstatt und ein Taxi-/Mietwagenunternehmen betrieb und bei einer Berufsgenossenschaft (BG) unfallversichert war. Seine Firma und Privatwohnung befanden sich in einem Gebäude: Im Erdgeschoss die Werkstatt, im 1. Stock die Wohnräume und das Büro. Wie an jedem Werktag holte er auch an besagtem Unfalltag gegen 14 Uhr die Geschäftspost aus dem Briefkasten und wollte sie in den ersten Stock ins Büro bringen. Doch er schaffte es nicht dorthin: Er verfehlte eine Treppenstufe und stürzte so schwer, dass er sich sein rechtes Schienbein brach. Anschließend musste er mehrfach operiert werden.

Die Versicherung zahlte ihm zwar 5.000 Euro Verletztengeld als Vorschuss, lehnte aber die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall anschließend ab. Schließlich habe er seine Arbeit in der Werkstätte bereits beendet, als er die Treppe hochgestiegen sei. Dass er vor Feierabend noch die Post ins Büro habe bringen wollen, begründe keinen Versicherungsschutz.

Das sah die 3. Kammer des Sozialgerichts Heilbronn anders (Urteil vom 17. Mai 2013, Az.: S3 U 2912/12). Das Gericht hat die BG verpflichtet, den Sturz im Treppenhaus als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Treppe sei der einzige Zugang zu den Büroräumen im Obergeschoss gewesen und musste deshalb mehrmals täglich nicht nur vom Kläger, sondern auch von seinen Angestellten und Geschäftskunden genutzt werden. Sie zu betreten gehöre bei dem Geschäftsmann also durchaus zu den typischen Abläufen während seiner Arbeitszeit. Und da er zum Unfallzeitpunkt die Geschäftspost zu seinem Büro habe bringen wollen, um sie dort zu sichten und weiterzubearbeiten, habe er die Treppe nicht aus privaten, sondern aus rein betrieblichen Gründen genutzt. (map)
(masi)