Unlizenzierte Software: Strafzahlungen auf neuem Höchststand

Bei unlizenzierter Software kennt die Business Software Alliance keinen Spaß und setzt die Erziehungsmaßnahmen dort an, wo es wirklich weh tut: am Geldbeutel.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wie viele Unternehmen wegen fehlender Software-Lizenzen von der Business Software Alliance (BSA) im vergangenen Jahr belangt wurden, ist nicht bekannt, das Ergebnis allerdings schon. Insgesamt wurden 2,6 Millionen Euro an Schadensersatz- und Lizenzierungszahlungen kassiert – das ist neuer Rekord. 1,1 Millionen Euro entfielen dabei auf Schadensersatzleistungen, der Rest auf nachträgliche Lizenzierungskosten.

Was ebenfalls zugenommen hat, ist übrigens auch die Zahl der Hinweise. Die Bereitschaft, illegale Software anzuzeigen, ist offensichtlich gestiegen. Die BSA führt das einerseits auf die eigenen Aufklärungskampagnen und andererseits auf die Diskussion bzw. die Urteile zum Schutz für sogenannte "Whistleblower", also Mitarbeiter, die Missstände beim eigenen Arbeitgeber anzeigen, zurück. Man könnte aber auch sagen: so mancher (Ex-)Angestellte nutzt die Chance, dem ungeliebten Arbeitgeber eins auszuwischen.

Wenig verändert hat sich im vergangenen Jahr das Profil der üblichen Verdächtigen: am häufigsten wurden wieder Dienstleister (15 Prozent), Agenturen (14 Prozent) und Firmen aus der IT-Branche (10 Prozent) bei Verstößen erwischt.

Als Gründe für Lizenzverstöße werden Unachtsamkeit und falsches Gewinnstreben genannt. So würden Unternehmer beim rasanten Wachstum ihrer Firma einfach die Übersicht über ihre Software verlieren oder bewusst auf die ordnungsgemäße Lizenzierung verzichten, um den Gewinn zu steigern. Die Rechnung geht aber selten auf, jedenfalls nicht für die, die erwischt werden: sie müssen nicht nur die Lizenz bezahlen, sondern auch Schadensersatz und Anwalts- und Gerichtskosten.

Man sollte aber nicht nur auf die richtige Lizenzierung achten, sondern auch darauf, dass der Dienstleister hier korrekt vorgeht. Diese Erfahrung machte jetzt ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz, dass seinen IT-Dienstleister für die unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen haftbar machen wollte. Dieser hatte dubiose Lizenzen für Adobe, Autodesk und Microsoft bei Ebay ersteigert und bei seinem Kunden verwendet. Der musste rund 45.000 Euro an die BSA zahlen, der Dienstleister nur 15.000 Euro. Allerdings wurde er in einem zusätzliches Strafverfahren auch noch zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Der Kunde behauptete, von der Straftat nichts gewusst zu haben. Die günstigen Preise habe man als Geschäftsmodell des Dienstleisters angesehen. Die fingierten Seriennummern seien auch nicht aufgefallen. Das wollte das Gericht allerdings nicht glauben und konnte die Behauptungen zum Teil auch widerlegen. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig: "Man kann gerade in der IT viel outsourcen, nicht aber die Verantwortung.“ (masi)