Zeitnahe Betriebsprüfung ab 2012

Ab 2012 bekommen Steuerzahler häufiger Besuch vom Finanzamt. Die neue Regelung geht den Spitzenverbänden allerdings nicht weit genug.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Der Bundesrat hat die "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung" im Juli durchgewunken (Beschluss Nummer 330/11). Sie soll zur Folge haben, dass Steuerpflichtige künftig häufiger Besuch vom Finanzamt bekommen. Die dazugehörigen Rahmenbedingungen wurden nun bundesweit einheitlich festgelegt. Was für viele Steuerzahler nach einer echten Drohung klingt, ist zumindest für die meisten Unternehmen eine Erleichterung.

So versteht die Finanzbehörde unter einer "zeitnahen Betriebsprüfung" eine Prüfung der Unterlagen, die "einen oder mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume" umfasst. Damit sind üblicherweise die letzten ein bis drei Jahre gemeint. Diesen Ansatz gab es bisher zwar auch schon, doch in der Praxis mussten Unternehmen auch durchaus mal ein paar Jahre länger auf den Prüfer warten. Im schlimmsten Fall mussten dann nicht nur die Unterlagen rausgeholt, sondern auch anschließend noch die komplette Buchführung der letzten fünf oder gar acht Jahre korrigiert werden. Entsprechend groß war dabei auch das Risiko von hohen Steuernachforderungen. Und auch wenn der Unternehmer nichts dafür konnte, dass das Finanzamt ihn so selten unter die Lupe nahm, hatte er dennoch die dazugehörigen hohen Nachzahlungszinsen an das Finanzamt zu entrichten, was eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Das soll nun anders werden.

Das zu prüfende Unternehmen kann das Finanzamt sich weiterhin selbst raussuchen. Geprüft wird nur der letzte Veranlagungszeitraum, also nur der, zu dem dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Unterlagen vorliegen. Anschließend muss ein Prüfungsbericht bzw. die Mitteilung über eine ergebnislose Prüfung erstellt werden. Die verbindliche Regelung zur "zeitnahen Betriebsprüfung", an die sich nun alle Finanzämter halten müssen, soll vor allem die Planungs- und Rechtssicherheit auf Seiten der Unternehmen erhöhen.

Bei der nun festgeschriebenen "zeitnahen Betriebsprüfung" geht es also weniger um den einzelnen Steuerzahler, sondern vor allem um die Unternehmer, die zuvor auch schon auf eine größere Zeitnähe pochten. Die Finanzverwaltung will in Zukunft also im 3-Jahres-Rhythmus prüfen und ist bestrebt – in Zusammenarbeit mit kooperationsbereiten Unternehmen – diesen Prüfungszeitraum sogar auf ein Jahr zu verkürzen.

Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gefordert

Die meisten Wirtschaftsverbände begrüßen die Reform, doch sie geht ihnen auch nicht weit genug. So hat der BDI gemeinsam mit anderen Verbänden ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet. In diesem wird unter anderem die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gefordert, damit es mit der Umsetzung des Vorhabens auch in der Praxis klappt. Entsprechenden Druck zur zeitnahen Prüfung könnten beispielsweise eine Verkürzung der Aufbewahrungs- und Festsetzungsfristen erzeugen. Denn gerade die lange Festsetzungsverjährung (§ 169 AO) sowie die weitreichenden Regelungen zur An- und Ablaufhemmung (§ 171 AO) seien mitverantwortlich für die zu lange Dauer von Betriebsprüfungen in Deutschland – und an denen habe sich nichts geändert. Die grundsätzliche Möglichkeit der "zeitnahen Außenprüfung" sei schließlich auch bisher schon als Option in der Betriebsprüfungsordnung vorgesehen. Die nun verabschiedete Verwaltungsvorschrift bleibe jedoch weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)