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Seite 2: Kauf oder Dienstleistung?

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Kauf oder Dienstleistung?

Ob ein DSL-Vertrag ein Kauf- oder ein Dienstleistungsvertrag ist, führt übrigens auch unter Juristen zuweilen zu Irritationen. Das Amtsgericht Hamburg hat den DSL-Vertrag vor kurzem [3] dem Kaufrecht zugeordnet, weil Telekommunikationsverträge ihrem Schwerpunkt nach nichts anderes darstellten als Verträge über die Lieferung von Strom, Gas oder Wasser und diese Verträge im Allgemeinem ihren Schwerpunkt im Kaufrecht hätten.

Auf den ersten Blick scheint die Argumentation des Gerichts einleuchtend, bei näherer Betrachtung erkennt man aber schnell den Denkfehler: Die Stadtwerke haben sich ihrem Kunden gegenüber zur Lieferung von Wasser verpflichtet und liefern dieses Wasser über ihr Leitungsnetz zum Wasserhahn des Verbrauchers, welcher schließlich Eigentümer des Wassers wird. Der DSL- oder Mobilfunkanbieter hingegen hat sich nicht zur Lieferung einer bestimmten Menge Daten verpflichtet, sondern zur Bereitstellung einer Infrastruktur, die die Kommunikation mit Dritten ermöglicht. Anbieter von Internetzugängen handeln eben gerade nicht "mit sonstigen Gegenständen bestehend aus Datentransfer und Datenaustausch", sondern ermöglichen bloß den Abruf von Daten und den Datenaustausch, was sie zu klassischen Dienstleistern macht.