SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig

Auf Anfrage der 1&1 Internet AG hat der für Rundfunkgebühren zuständige Sender dedizierte Server gebührenrechtlich eingeordnet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 487 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Für Root-Server, die Anwender bei Internet-Providern oder Web-Hostern angemietet haben, müssen keine zusätzliche Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das sagte der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, laut einer Mitteilung der 1&1 Internet AG gegenüber dem Internet-Unternehmen. 1&1 hatte sich an den SWR als federführende Anstalt in der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebührenrecht gewandt, um die Bereiche Server-Hosting und Server-Housing (Collocation) gebührenrechtlich einordnen zu lassen.

Nach aktueller Auffassung des SWR, die der vom Mai 2006 entgegenläuft, ist ein dedizierter Server zwar "regelmäßig ein neuartiges Empfangsgerät", die Gebührenpflicht treffe damit aber zunächst das Unternehmen, das den Server in seinem Rechenzentrum bereithält. Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt. Beim Server-Housing sei dies anders. Hier stellt der Kunde seinen eigenen Server im Rechenzentrum eines Unternehmens unter und könne auch "körperlich zugreifen".

Vergangene Woche haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Tagung in Bad Pyrmont die Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Privathaushalte müssen die Gebühr von 5,52 Euro entrichten, wenn noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet wurde. Bei Freiberuflern und Selbstständigen werden die Rundfunkgebühren fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde.

Zu der Diskussion um Rundfunkgebühren für PCs siehe auch: