Realitätsbekenntnis

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Damit die Autoindustrie genug Zeit hat, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen, hat sie mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 in Brüssel einen so genannten Conformity Factor (CF) durchgesetzt. Ab 2017 (Phase 1 des RDE) beträgt dieser CF 2,1. Die Prüfstandslimits für NOx dürfen offiziell um diesen Faktor überschritten werden. Ab dem Jahr 2020 (Phase 2 des RDE) sinkt der CF auf 1,5. Außerdem wird dann neben den Stickoxiden die Partikelzahl (PN) erhoben. Der Definition nach soll RDE eine reale Straßenfahrt unter normalen Bedingungen und normaler Fahrweise abbilden. Was ist real und normal? Hier beginnt wieder das Feilschen.

Vorbild USA: Messungen an Bestandsfahrzeugen

So lobt der International Council on Clean Transportation (ICCT) zwar die Einführung von RDE an sich, kritisiert aber in höflichem Ton („strengthening the RDE“) mehrere Details. Die Kaltstartphase etwa, besonders relevant im urbanen Betrieb, fließt in den ersten fünf Minuten nicht ins Ergebnis ein. Der ICCT fordert darüber hinaus, dass wie in den USA nicht nur bei der Typprüfung eines Autos – also einmalig – im RDE gemessen wird. Später solle auch bei willkürlich ausgesuchten Serien- und Bestandsfahrzeugen eine Stichprobe gemacht werden.

Gleichzeitig müssten die Rahmenbedingungen bei RDE aus Sicht des ICCT ausgeweitet werden. Ein Ansinnen, dass den Wünschen der Autoindustrie diametral widerspricht. Eigentlich soll in RDE bei jedem Betriebspunkt des Motorkennfeldes getestet werden können. Hier liegt beim aktuellen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) eine entscheidende Schwäche, weil nur wenige und eindeutig definierte Bereiche geprüft werden – ein weites Einfallstor für legale Manipulation. Die Stärke von RDE könnte genau in der Unberechenbarkeit liegen, also letztlich in der Abbildung der Wirklichkeit.

Neuer Drittelmix

Die Leitplanken bei RDE: Die Messfahrt soll 90 bis 120 Minuten betragen. Dabei soll die Streckenführung zu jeweils einem Drittel der Kilometer durch die Stadt, übers Land und über die Autobahn geplant werden. Innerhalb dieser Abschnitte sind Mindest- und Höchstgeschwindigkeiten definiert. Auf der Landstraße („rural“) soll 60 bis 90 km/h gefahren werden; auf der Autobahn mindestens 90 und bis zu 145 km/h. Auch die Topografie ist vorgegeben: Der Höhenunterschied innerhalb der Teststrecke soll unter 100 Metern betragen.